Umsatzsteuer: Pflichtangaben in Rechnungen von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Umsatzsteuer: Pflichtangaben in Rechnungen“ von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl ist Bestandteil des Kurses „Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter*innen“.


Quiz zum Vortrag

  1. Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  2. Leistungsdatum
  3. E-Mail-Adresse von Leistendem und Leistungsempfänger
  4. Der zu zahlende Gesamtbetrag
  1. Steuersatz und Steuerbetrag sowie das Entgelt
  2. Steuersatz und Steuerbetrag sowie die Bruttosumme
  1. Rechnungsnummer und Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  2. Rechnungsnummer und Steuernummer und USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  3. Rechnungsnummer und Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers
  1. Der Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG kann durch die Finanzverwaltung versagt werden. Ggf. kann dies Zinsen gem. § 233a AO auslösen.
  2. Nichts, da der Leistungsempfänger immer noch per Gutschrift über die Leistung abrechnen kann.
  3. Nichts, da der Leistungsaussteller für die ordnungsgemäße Rechnungserstellung zuständig ist.
  1. Wenn über eine steuerfreie innergemeinschafltiche Lieferung abgerechnet wird.
  2. Wenn über eine im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen gem. § 3a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, abgerechnet wird.
  3. Wenn über einen steuerfreie Umsatz abgerechnet wird.
  4. Immer, wenn bekannt.

Dozent des Vortrages Umsatzsteuer: Pflichtangaben in Rechnungen

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln und abschließender Diplomarbeit bei Professor Dr. Norbert Herzig erste berufliche war Margit Schollbei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte in Düsseldorf tätig. Seit 2005 ist sie als Senior Tax Manager bei einer großen internationalen Geschäftsbank in Düsseldorf beschäftigt. Sie legte das Steuerberaterexamen im Frühjahr 2005 ab, seit 2009 ist Margit Scholl als Steuerberaterin bestellt. Für die Steuerfachschule Dr. Endriss unterrichtet sie seit 2005 Umsatz- und Körperschaftsteuer.

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