Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb“ von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl ist Bestandteil des Kurses „Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter*innen“.


Quiz zum Vortrag

  1. § 4 Nr. 1 b) UStG i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG
  2. § 4 Nr. 1 a) UStG i.V.m. § 6 Abs. 1 UStG
  1. Mit dem System der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung und der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs wird das Bestimmungslandprinzip umgesetzt.
  2. Die zusammenfassende Meldung gem. § 18a UStG ist bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen vorzunehmen, damit der Erwerberstaat kontrollieren kann, dass die Erwerbsbesteuerung tatsächlich vorgenommen wird.
  3. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind nur steuerbefreit, wenn der Lieferer die Ware selbst in das Gemeinschaftsgebiet transportiert.
  1. 1. Steuerbarkeit: Art: Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG | Ort: Beginn der Lieferung gem. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG = Köln = Inland | Umsatz ist steuerbar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG in Deutschland -- 2. Steuerpflicht: Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b) UStG i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG -- 3. BMG: § 10 Abs. 1 UStG = Entgelt = 40.000,- €
  2. Die 4711 AG muss die innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 18b UStG i.V.m. § 18 UStG in der UStVA für Juni 2023 angeben.
  3. 1. Steuerbarkeit: Art: Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG | Ort: Ende des Transports gem. § 3c Abs. 1 UStG = Amsterdam, da die 4711 AG gem. § 3c Abs. 4 UStG mehr als 10.000 € Umsätze mit Unternehmern innerhalb der EU macht. -- Umsatz ist nicht steuerbar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG in Deutschland, sondern in Amsterdam.
  4. Die 4711 AG muss diesen Umsatz in Rahmen der Fernverkaufsbesteuerung gem. § 18j UStG beim BZSt abgeben und niederländische Umsatzsteuer in Höhe von 21% abführen.
  5. Sylvie muss die innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 18a UStG in der Zusammenfassenden Meldung für Juni 2023 melden.
  1. Eine Rechnung mit Ausweis von 19% Umsatzsteuer, da die Lieferung an die Smelling B.V. keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b) UStG i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG ist, da die an die Smelling B.V. gelieferte Ware nicht in ein anderes Gemeinschaftsgebiet transportiert wird.
  2. Eine Rechnung über netto 20.000 € ohne Ausweis Umsatzsteuer. Auf der Rechnung ist desweiteren auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinzuweisen und die UStID der 4711 AG und die NL USt ID der Smelling B.V. auszustellen.
  1. Da die Nachweise über den Transport der Ware nach Frankreich gem. § 6a Abs. 3 UStG i.V.m § 17a und § 17b UStDV nicht erbracht werden können, ist die Lieferung nicht nach § 6a Abs. 1 UStG steuerbefreit und die 4711 AG muss Umsatzsteuer in Höhe von (10.000 € /1,19= 8.403,36 * 19% =) 1.596,64 € an das Finanzamt abführen.
  2. Keine. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist die Lieferung steuerbar und als innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG steuerfrei.
  1. Gem. § 3d UStG dort, wo die Ware sich am Ende er Beförderung oder Versendung befindet = Düsseldorf.
  2. Gem. § 3d UStG in Köln, da die 4711 AG in Köln ansässig ist.
  3. Gem. § 3 Abs. 8 UStG im Inland.
  1. Bert hat nach belgischem Umsatzsteuerrecht eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in Belgien.
  2. Die 4711 AG hat einen steuerbaren und steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i.V.m. § 1a Abs. 1 UStG i.V.m. § 3d UStG.
  3. Bert tätigt einen steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland.
  4. Bert schuldet gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland.
  1. Die USt auf den i.g. Erwerb kann die 4711 AG gem. § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG als Vorsteuer abziehen.
  2. Die USt auf den i.g. Erwerb kann die 4711 AG gem. § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG nicht als Vorsteuer abziehen.
  3. Die USt auf den i.g. Erwerb kann die 4711 AG nur als Vorsteuer abziehen, wenn sie in der Rechnung offen ausgewiesen ist.

Dozent des Vortrages Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln und abschließender Diplomarbeit bei Professor Dr. Norbert Herzig erste berufliche war Margit Schollbei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte in Düsseldorf tätig. Seit 2005 ist sie als Senior Tax Manager bei einer großen internationalen Geschäftsbank in Düsseldorf beschäftigt. Sie legte das Steuerberaterexamen im Frühjahr 2005 ab, seit 2009 ist Margit Scholl als Steuerberaterin bestellt. Für die Steuerfachschule Dr. Endriss unterrichtet sie seit 2005 Umsatz- und Körperschaftsteuer.

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