§ 8b KStG – Besonderheiten von Tobias Pinell

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Über den Vortrag

Der Vortrag „§ 8b KStG – Besonderheiten“ von Tobias Pinell ist Bestandteil des Kurses „Körperschaftsteuer“.


Quiz zum Vortrag

  1. Für die Gewinnausschüttung kann der § 8b Abs. 1 KStG zur Anwendung kommen (§ 8b Abs.. 4 S. 6 KStG).
  2. § 8b Abs. 1 KStG kommt nicht zur Anwendung, da zu Beginn des Kalenderjahres keine mindestens 10% Beteiligung bestand.
  3. Die Gewinnausschüttung ist zu 5% steuerfrei.

Dozent des Vortrages § 8b KStG – Besonderheiten

 Tobias Pinell

Tobias Pinell

Tobias Pinell ist Betriebsprüfer und hauptamtlicher Fortbilder in der Finanzverwaltung. Als Dozent ist er für die Fächer Buchführung, Jahresabschluss, Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zuständig.

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