Einführung grenzüberschreitender Warenverkehr im Umsatzsteuerrecht von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Einführung grenzüberschreitender Warenverkehr im Umsatzsteuerrecht“ von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl ist Bestandteil des Kurses „Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter*innen“.


Quiz zum Vortrag

  1. Ursprungslandprinzip (Umsatz wird dort besteuert, wo die Ware herkommt)
  2. Bestimmungslandprinzip (Der Exportstaat verzichtet auf sein Besteuerungsrecht und der Importstaat erhebt die Umsatzsteuer)
  1. Gem. § 4 Nr. 1a UStG i.V.m. § 6 Abs. 1 UStG ist eine Ausfuhrlieferung steuerfrei, wenn der Lieferer oder der Leistungsempfänger (oder ein vom Lieferer oder vom Leistungsempfänger) beauftragte Spediteur den Gegenstand der Lieferung in das Drittland transportiert.
  2. Gem. § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG ist eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei, wenn der Lieferer oder der Leistungsempfänger (oder ein vom Lieferer oder vom Leistungsempfänger) beauftragte Spediteur den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet transportiert, der Abnehmer ein Unternehmer ist, der in einem anderen Land für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst ist, der Erwerb des Gegenstandes der Umsatzsteuer in einem anderen Mitgliedsstaat unterliegt und der Abnehmer gegenüber dem Unternehmer eine gültige UStID verwendet hat.
  3. Gem. § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG ist eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei, wenn der Lieferer oder der Leistungsempfänger (oder ein vom Lieferer oder vom Leistungsempfänger) beauftragte Spediteur den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet transportiert.
  1. … dann hat der Erwerber einen innergemeinschaftlichen Erwerb in einem anderen Mitgliedsstaat.
  2. … dann hat der Erwerber einen einfuhrumsatzsteuerlichen Vorgang.
  3. … dann wird der Erwerb für die Umsatzsteuer in einem anderen Mitgliedsstaat nicht erfasst.

Dozent des Vortrages Einführung grenzüberschreitender Warenverkehr im Umsatzsteuerrecht

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln und abschließender Diplomarbeit bei Professor Dr. Norbert Herzig erste berufliche war Margit Schollbei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte in Düsseldorf tätig. Seit 2005 ist sie als Senior Tax Manager bei einer großen internationalen Geschäftsbank in Düsseldorf beschäftigt. Sie legte das Steuerberaterexamen im Frühjahr 2005 ab, seit 2009 ist Margit Scholl als Steuerberaterin bestellt. Für die Steuerfachschule Dr. Endriss unterrichtet sie seit 2005 Umsatz- und Körperschaftsteuer.

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