Art. 3 GG – Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz

Art. 3 GG – Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz

Laut Art. 3 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Gleichbehandlung ist in unserer Gesellschaft zu einem allgegenwärtigen Thema erwachsen. Gerade als werdende*r Jurist*in bist du berufen deine verfassungsrechtlichen Kenntnisse über den klausurrelevanten Art. 3 Abs. 1 GG stetig auszubauen. Dieser Artikel verschafft einen Überblick über die Prüfung des Art. 3 Abs. 1 GG.
Art. 3 GG Allgemeiner Gleichheitssatz
Lecturio Redaktion

·

04.01.2024

Inhalt

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I. Allgemeine Grundlagen

Gleich, ob die Ehe für alle, Staffelung von Kindergartengebühren nach dem Familieneinkommen, die Öffnungszeiten von Bahnhofsapotheken oder erbschaftssteuerliche Schlechterstellung.

Art. 3 GG hat mannigfaltige Facetten und hat bereits in zahlreichen Entscheidungen des BVerfG eine tragende Rolle gespielt.

Absatz 1 des Art. 3 GG:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Art. 3 Abs. 1 GG ist ein subjektives Recht. Der Gleichheitssatz gewährt die Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten. Das Prinzip des Gleichheitssatzes, welches vom BVerfG auch als allgemeines Willkürverbot verstanden wird, gilt in allen Bereichen (!)  und bezieht sich nicht lediglich auf rechtliche, sondern auch auf tatsächliche Maßnahmen.

Art. 3 GG
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II. Schutzbereich des Art. 3 GG

Vorab:

Bei Art. 3 GG handelt es sich um das wichtigste Gleichheitsgrundrecht. Es muss speziell herausgearbeitet werden, um welchen Absatz es sich handelt und sodann feinsäuberlich durchgeprüft werden. Da es jedoch ein Gleichheits- und kein Freiheitsgrundrecht ist, wird es er nach letztgenannten geprüft.

Der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG umfasst entsprechend seines Wortlauts alle natürlichen Personen. Darüber hinaus werden vgl. Art. 19 Abs. 3 GG auch juristische Personen des Privatrechts geschützt. Hingegen steht juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Schutz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu.

Art 19 4 gg
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III. Ungleichbehandlung

Voraussetzung für eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG ist eine Ungleichbehandlung.

Merke: Eine Ungleichbehandlung setzt eine unterschiedliche Behandlung zweier vergleichbarer Sachverhalte voraus. Grundsatz ist insoweit, dass wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist.

Problematisch an diesem Grundsatz ist, dass keine Person oder Situation einer anderen wirklich gleicht. Demgemäß ist es erforderlich Bezugspunkte herauszuarbeiten, um eine Vergleichbarkeit herzustellen. Ausgangspunkt hierfür sind die Funktion oder das Handeln der von der Maßnahme bzw. Regelung betroffenen Person.

Demgemäß müssen die unterschiedlich behandelten Personengruppen sowie Situationen benannt und per Bezugspunkt in einen Oberbegriff vollständig eingeordnet werden. Im Ergebnis können die Tatbestandsmerkmale des Sachverhalts oder die Personen am Maßstab des Gleichheitsgrundsatzes gemessen werden. Hier liegt eine Hauptaufgabe einer jeder Klausur drin.

Beispiel: Nur Ehepaaren werden die Kosten einer künstlichen Befruchtung hälftig erstattet. Unverheirateten Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch werden keinerlei Kosten erstattet. Der zu bildende Oberbegriff, der Grundlage der Prüfung ist lautet Paare mit unerfülltem Kinderwunsch.

IV. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung

Bei der Prüfung des Gleichheitsgrundrechts ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung besonders wichtig. In der Rechtsprechung reicht die Kontrolldichte von einer bloßen Willkürprüfung bis hin zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Hieraus resultieren für den Gesetzgeber unterschiedliche Grenzen. Abhängig vom jeweiligen verfassungsrechtlichen Kontext.

Mithin besteht eine Mindestanforderung.

Lässt sich die normative Gleichbehandlung oder Differenzierung weder sachlich noch bezüglich der in Rede stehenden Personengruppe hinreichend gewichtig begründen, so ist Art. 3 GG verletzt.

Nach Ansicht des BVerfG ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung dann erforderlich, wenn verschiedene Personengruppen, nicht lediglich verschiedene Sachverhalte ungleich behandelt werden.

Beispiel: Erfolgt eine Anknüpfung an eingetragene Lebenspartnerschaften, so betrifft dies primär Homosexuelle. Der Vermögenszuwachs durch Erbfall gestaltet sich bei Ehegatten allerdings nicht anders als bei Lebenspartnern. Mithin muss eine sachbezogene Beurteilung der konkreten Situation (erbschaftssteuerrechtliche Schlechterstellung) erfolgen. Nicht hingegen eine abstrakte Sichtweise bezüglich der Bedeutung der Ehe.

Definition: Sachdienlich ist eine Willkürkontrolle innerhalb der Prüfung der Rechtfertigung dann, wenn nur bestimmte Sachverhalte ungleich behandelt werden oder wenn der Staat im Zuge der Leistungsverwaltung tätig wird bzw. wenn das GG selbst bereits Differenzierungen angelegt hat.

Das erfolgen einer Willkürprüfung heißt, dass eine Evidenzkontrolle erfolgt. Daher kann jeder sachdienliche Grund eine Differenzierung rechtfertigen. Insoweit ist eine gesetzliche Regelung willkürlich, wenn für die erfolgte Differenzierung kein sachlicher Grund besteht.

1. Verhältnismäßigkeit

Soweit eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgt, muss die zu prüfende Maßnahme/Regelung dahingehend untersucht werden, ob die vorgenommene Differenzierung einem legitimen Zweck dient. Werden Gruppen unterschiedlich behandelt, so ist dies lediglich dann gerechtfertigt, wenn Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts vorliegen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen.

2. Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit

Das Unterscheidungskriterium muss geeignet sein, den verfolgten Zweck zu erreichen. Daneben muss es auch erforderlich sein. Hierbei wird dem Gesetzgeber ein weiter Ermessensspielraum zuteil.

Definition: Angemessen ist das Differenzierungsmittel nicht mehr, wenn die Grenze für die gerechtfertigte Ungleichbehandlung erreicht ist. Also wenn sich kein angemessenes Verhältnis zwischen Grad der Ungleichbehandlung und Rechtfertigungsgrund finden lässt.

Der Grad der Ungleichbehandlung und der verfolgte Zweck sind in Relation zu setzen.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.