Der Allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) von RA Kai Renken

Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung: Der allgemeine Gleichsatz
  • Prüfungsmethode der Gleichheitsrechte
  • Fallbeispiel zur Vergleichsgruppe
  • Das Prüfungsschema bei Gleichheitsrechten
  • Fallbeispiel: Frauen in der Bundeswehr
  • Falllösung: Frauen in der Bundeswehr

Quiz zum Vortrag

  1. 1. Liegt eine Ungleichbehandlung vor? 2. Ist die Ungleichbehandlung gerechtfertigt?
  2. 1. Liegt eine Vergleichsgruppe vor? 2. Wird diese Vergleichsgruppe diskriminiert?
  3. 1. Liegt eine Ungleichbehandlung vor? 2. Ist die Ungleichbehandlung verhältnismäßig?
  4. 1. Wird jemand ungleich behandelt? 2. Welche Lastenausgleiche sind dafür vorgesehen?
  1. Willkürformel und Neue Formel.
  2. Alte Formel und Neue Formel.
  3. Verhältnismäßigkeit und Neue Formel.
  4. Binomische Formel und Willkürformel.
  1. Verhältnismäßigkeit der Ungleichbehandlung.
  2. Keine Willkürlichkeit der Ungleichbehandlung.
  3. Keine Ungerechtigkeit der Ungleichbehandlung.
  4. Es sind generell keine Ungleichbehandlungen zulässig.

Dozent des Vortrages Der Allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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