Ärztliche Aufklärungspflicht und Einverständniserklärung von Dr. med. Rolland Rosniatowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Ärztliche Aufklärungspflicht und Einverständniserklärung“ von Dr. med. Rolland Rosniatowski ist Bestandteil des Kurses „Medizinische Fachsprache in Deutschland“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Grundlagen, Dokumentation und Struktur
  • Aufklärung zu Coloskopie und Operation

Quiz zum Vortrag

  1. leitender Stationsarzt
  2. leitende Stationsschwester
  3. Pflegedienstleiter
  4. Psychologe
  5. OP-Schwester
  1. Transfusion von Blutprodukten
  2. Operation
  3. Narkose
  4. endoluminale Untersuchung
  5. Chemotherapie
  1. Vorgehensweise des Arztes
  2. Grund des Eingriffs
  3. Ablauf des Eingriffs
  4. Komplikationen
  5. Offene Fragen

Dozent des Vortrages Ärztliche Aufklärungspflicht und Einverständniserklärung

Dr. med. Rolland Rosniatowski

Dr. med. Rolland Rosniatowski

Dr. Rolland Rosniatowski ist seit über 18 Jahren als Facharzt für Allgemeine Chirurgie und Viszeralchirurgie tätig. Von 2007 bis Juni 2012 leitete er als Chefarzt die Klinik für Viszeralmedizin im Gemeinschaftsklinikum Koblenz-Mayen. Aus eigener Erfahrung weiß Dr. Rosniatowski nur allzu gut, wie schwer es ist, qualifizierte Mediziner aus dem Ausland in den deutschen Arbeitsalltag zu integrieren. Daher gründete der Chirurg im Februar 2011 die Externe Krankenhaus Akademie, welche ein durchdachtes und zeitsparendes Programm zur Qualifizierung ausländischer Ärzte im deutschen Gesundheitswesen entwickelt hat, welches bundesweit große Beachtung erhalten hat.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Grundlagen, Aufklärungspflichtige Eingriffe. Voraussetzungen für die Aufklärung, Aufklärung im Notfall ...

... das Einverständnis des Patienten ermöglichen einen solchen Eingriff. Damit ein Patient sein Einverständnis gibt, muss er umfassend ...

... (z.B. Angiographie, Herzkatheter), endoluminalen Untersuchungen (z.B. Endoskopie, Bronchoskopie), Radiologischen Untersuchungen (z.B. CT, MRT, Szinthigraphie), Punktionen und Probeexzisionen. Hormon-, Chemo- und Strahlentherapien, Transfusion von Blutprodukten ...

... Bei Kindern und Jugendlichen müssen beide Erziehungsberechtigten (Vater und Mutter) einverstanden sein. Bei geistig behinderten oder dementen Patienten ist in der Regel ein ...

... Je dringlicher der Eingriff, desto kürzer kann die Aufklärung sein ...

... einbeziehen? Besonders sorgfältige Dokumentation. Bei telefonischer Aufklärung eines gesetzlichen Vormunds: Einverständniserklärung per Fax ...

... entsprechenden Aufklärungsbogen. Der Eingriff wird durch Skizzen und Zeichnungen genau erklärt. Geben Sie dem Patienten ausreichend Zeit ...

... auf dem Aufklärungsbogen vermerken (z.B. mögliche Komplikationen). Der ausgefüllte Aufklärungsbogen kommt in die Patientenakte, eine Kopie gehört dem Patienten. Im Notfall, wenn keine Aufklärung erfolgt, sollte immer eine ...

... werden? 2. Alternativen zum Eingriff: Gibt es andere Verfahren, die weniger invasiv sind? Warum ist das vorgeschlagene Verfahren das Sinnvollste? 3. Erfolgsaussichten des Eingriffs ...

... Fragen Sie, ob der Patient alles verstanden hat, ob er noch Fragen hat. 7. Unterschrift:Der Patient bestätigt durch seine ...

... Patienten durchführen, den Sie nicht selber aufgeklärt haben, müssen Sie unbedingt überprüfen, ob es eine vollständig dokumentierte Aufklärung gibt! Eine Aufklärung kurz vor der ...

... die möglichen Konsequenzen und Risiken kennt, wenn der Eingriff nicht gemacht wird ...

... Nehmen Sie die Aufklärung ernst! Die meisten gerichtlichen Prozesse drehen sich ...