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Strahlentherapie

Definition Strahlentherapie

auch bekannt als: Strahlenbehandlung

Strahlentherapie Anwendung ionisierender Strahlen zur Behandlung bösartiger Geschwülste. Eine Strahlenbehandlung kann allein oder kombiniert mit einer Chemotherapie bzw. vor oder nach operativen Eingriffen erfolgen. Zur Erzeugung ionisierender Strahlen werden Röntgenapparate, Teilchenbeschleuniger und Telecuriegeräte (Telegammabestrahlungsgeräte) verwendet; außerdem werden radioaktive Isotope in den verschiedensten Formen angewandt.

Ziel jeder Tumortherapie ist es, Krebszellen unter weitgehender Schonung bzw. Aufrechterhaltung der Funktion gesunder Gewebe und Organe zu zerstören. Dieses Ziel kann mit der Strahlenbehandlung jedoch nur bedingt erreicht werden, da fast immer auch mit Schäden im benachbarten Gewebe gerechnet werden muss. Die Indikation zu einer Strahlenbehandlung richtet sich nach dem Stadium der Erkrankung sowie nach der Lokalisation und der histologischen und klinischen Eigenart des Tumors. Dementsprechend wird der Behandlungsplan aufgestellt. Im Allgemeinen erstreckt sich die Strahlentherapie über 4-6 Wochen, wobei an 3-5 Tagen der Woche Bestrahlungen stattfinden. Deren Wirkung tritt jedoch oft erst nach 3-4 Wochen ein; erst dann kann über eine Fortsetzung der Bestrahlung entschieden werden. 1-3 Stunden nach jeder Bestrahlung können Müdigkeit, Übelkeit und eventuell Erbrechen auftreten; die körperliche Leistungsfähigkeit ist während der ganzen Zeit gemindert. Da es - abhängig von der Strahlenart - zu einer Hautreizung kommen kann, ist eine besonders intensive Hautpflege geboten. Die Behandlungsergebnisse schwanken je nach Art des Tumors und befallenem Organ in sehr weiten Grenzen. Regelmäßige Nachuntersuchungen sind unerlässlich und strikt einzuhalten.

Eine neue Form der Strahlenbehandlung stellt die Protonenbestrahlung dar, mit der etliche Tumoren effektiver bekämpft werden können als mit herkömmlichen Verfahren.

Abbildungen

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