Nach der Zwischenprüfung ist es für Jurastudierende soweit: Die Wahl der Schwerpunktbereiche steht an. Die Entscheidung fällt vielen Studierenden schwer, schließlich sind die verschiedenen Rechtsgebiete Ihnen nicht besonders gut vertraut. Um die Entscheidung etwas zu erleichtern, erfolgt hier ein Überblick über das Rechtsgebiet des Europa- und Völkerrechts.
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Bild: “Study Space at the Law Library” von University of Illinois Library. Lizenz: CC BY 2.0


Tipp: Lese hier die wichtigsten Fakten zum Jura-Schwerpunktstudium.

Der Schwerpunktbereich Europa- und Völkerrecht ist je nach juristischer Fakultät unterschiedlich ausgestaltet. An einigen Fakultäten werden das Europarecht und das Völkerrecht in zwei getrennte Schwerpunktbereiche aufgeteilt. Die hier folgende Vorstellung des Schwerpunktbereichs bezieht sich auf den Schwerpunktbereich Europa- und Völkerrecht, der eine Prise Internationales Privatrecht enthält, wie er an den meisten juristischen Fakultäten angeboten wird.

Das Europarecht

Das Europarecht ist auch abseits der Schwerpunktbereiche für das Jurastudium und in der juristischen Praxis von immenser Bedeutung. Klausuren im Staatsexamen spielen daher oft in einem europarechtlichen Kontext. Die Beschäftigung mit dem Europarecht kann sich für Jurastudierenden daher schon wegen der hohen Relevanz  in Examen lohnen.

Überblick über das Europarecht

Das Recht der Europäischen Union setzt sich aus dem Primärrecht und Sekundärrecht zusammen. Ersteres umfasst die Gründungsverträge der Europäischen Union. Beim Sekundärrecht handelt es sich um das von den Unionsorganen geschaffenen Recht. Zum Unionsrecht zählen weiterhin die völkerrechtlichen Verträge, denen die Europäische Union beigetreten ist.

Europarechtliche Themen im Schwerpunktbereich

Europarechtliche Themen im Schwerpunktbereich Europa- und Völkerrecht sind an vielen juristischen Fakultäten folgende:

  • Rechtsquellen und Grundprinzipien des Unionsrechts
  • Organisation, Organe und Rechtssetzungsverfahren der EU
  • Grundlagen und historische Entwicklung der Europäischen Integration
  • Konzept des europäischen Binnenmarkts
  • Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht

Das Völkerrecht

Die Internationalisierung der nationalen Rechtsordnungen nimmt stetig zu. Daher spielen völkerrechtliche Verträge in der Rechtspraxis eine immer größere Rolle. Doch auch andere zentrale Begriffe der aktuellen völkerrechtlichen Diskussion nehmen immer häufiger die Titelseiten der Zeitungen in Anspruch. Zu diesen Begriffen zählen etwa die humanitäre Intervention, der Schutz der Menschenrechte, die Eingriffsbefugnisse des UN-Sicherheitsrats und die Ahnung von Verbrechen durch den internationalen Strafgerichtshof.

Völkerrechtliche Themen im Schwerpunktbereich

Der genaue Zuschnitt der Vorlesungen und Seminare im Schwerpunktbereich unterscheidet sich natürlich je nach Fakultät. Gemeinsame Schnittmenge der meisten Fakultäten sind meist diese Themen:

  • Allgemeines Völkerrecht
  • Internationale Organisationen
  • Internationaler und auch regionaler (EMRK) Menschenrechtschutz
  • Umweltvölkerrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Völkerstrafrecht

Internationales Privatrecht

Ein Teil des Schwerpunktbereichs Europa- und Völkerrecht ist an vielen Fakultäten das Internationale Privatrecht (IPR) in seinen Grundzügen. Dies entspricht der Rechtspraxis, da z.B. im internationalen Wirtschaftsrecht regelmäßig Aspekte aus beiden Teilgebieten relevant sind. Da es nur um die Grundlagen des IPR geht, beschränken sich die Vorlesungen im Schwerpunktbereich regelmäßig auf IPR I und ggf. IPR II.

Überblick über das IPR

Das internationale Privatrecht regelt, welches Recht in einem privatrechtlichen Sachverhalt mit Auslandsbezug angewandt werden soll. Sofern Berührungspunkte zu mehreren Rechtsordnungen bestehen, ist für den Richter zunächst das Kollisionsrecht des eigenen Landes ausschlaggebend. Es wird dementsprechend auch lex fori genannt. Dieses kann entweder auf das Recht des eigenen Landes oder auf eine andere Rechtsordnung verweisen.

Berufsperspektiven

Der Schwerpunktbereich Europa- und Völkerrecht bereitet Studierende auf eine große Brandbreite international ausgerichteter Berufe vor. In Frage kommt eine Tätigkeit in international agierenden Unternehmen z.B. Großkanzleien und die Tätigkeit in europäischen oder internationalen Behörden. Auch auf eine Zukunft als Botschafter für das Auswärtige Amt bereitet der Schwerpunktbereich optimal vor. Insgesamt wird das Völker- und Europarecht für eine Vielzahl von früher national geprägten Rechtsgebieten immer relevanter.

Wer sich für eine Karriere bei internationalen Organisationen oder NGOs interessiert, ist gut beraten den Schwerpunktbereich Europa- und Völkerrecht zu wählen. Je nach Universität sind die Schwerpunktbereiche unterschiedlich ausgestaltet, daher sollten Interessenten sich am besten bei der Studienberatung oder bei Studierenden in höheren Semestern informieren.

 



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