Der passive sowie aktive Bestandsschutz ist ein examensrelevantes Thema des Baurechts. Dennoch wird es von vielen Studenten nicht wirklich gelernt. Hier findest du kurz und kompakt alles wichtige was du zum passiven und aktiven Bestandsschutz für das Examen wissen musst.

auf-diesem-bild-ist-ein-schwimmendes-haus.png

Bild: ““Maison flottante“ / „Floating House“” von Jean-Jacques Boujot. Lizenz: CC BY 2.0


Keine Lust zu Lesen? Dann schau dir unser Video zum Bestandsschutz an!

I. Passiver Bestandsschutz

Art. 14 Abs. 1 GG gewährt passiven Bestandsschutz.

Das heißt, dass ein Gebäude, das in zulässiger Weise errichtet wurde, nicht aufgrund nachträglicher Veränderungen rechtlich oder tatsächlicher Art mit bauordnungsrechtlichen Maßnahmen überzogen werden darf.

Das ist in folgenden Situationen der Fall:


Bestandsschutz

© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Wurde eine Baugenehmigung erteilt, obwohl gegen eine Norm verstoßen wurde, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft wurde, entfaltete die Baugenehmigung legalisierende Wirkung solange sie besteht.

Gegebenfalls könnte die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung nach § 48 VwVfG zurücknehmen, sodass die legalisierende Wirkung entfällt.

II. Aktiver Bestandsschutz

Aktiver Bestandsschutz kann nach der neuen Rechtsprechung des BVerwG nicht aus Art. 14 Abs. 1 GG hergeleitet werden.

Demnach besteht aktiver Bestandsschutz nur dort, wo er durch das einfache Recht gewährt wird.

Art. 14 GG ist verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, nicht aber Anspruchsgrundlage.

Nur einfaches Recht gewehrt für den Außenbereich aktiven Bestandsschutz:

  • § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB: Nutzungsänderung land- und forstwirtschaftlicher Anlagen
  • § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB: Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes
  • § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB: Ersatzbau
  • § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BauGB: Änderung oder Nutzungsänderung erhaltenswerter Gebäude
  • § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 BauGB: Erweiterung von Wohngebäuden
  • § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 BauGB: Erweiterung gewerblicher Betriebe
Tipp: Diese Voraussetzungen sind streng am Gesetz zu prüfen!

Bestandsschutz

© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Für den beplanten und unbeplanten Innenbereich gibt es keine speziellen Regelungen.

Hier lassen sich nur über die Ausnahme- und Befreiungstatbestände des § 31 BauGB angemessene Lösungen erzielen.

Zudem müssen sich Vorhaben im unbeplanten Innbenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB in die nähere Umgebung einfügen bzw. nach § 34 Abs. 2 BauGB iVm. BauNVO Ausnahmen vorgesehen sein.

Tipp: Die Frage des Bestandsschutzes wird nach den §§ 30 ff. BauGB geprüft.


BGB AT Prüfungswissen kompakt

Dieses kostenlose eBook inkl. Fallbeispielen zeigt Ihnen einfach & verständlich Grundwissen zum BGB AT:

Einstieg über Rechtssubjekte

Methoden der Fallbearbeitung im Zivilrecht

Wichtige Normen und Problemfelder des BGB AT

        EBOOK ANFORDERN        
Nein, danke!

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie wollen einen Kommentar schreiben?
Registrieren Sie sich kostenlos, um Kommentare zu schreiben und viele weitere Funktionen freizuschalten.

Weitere Vorteile Ihres kostenlosen Profils:

  • Uneingeschränkter Zugang zu allen Magazinartikeln
  • Hunderte kostenlose Online-Videos für Beruf, Studium und Freizeit
  • Lecturio App für iOS und Android

Sie sind bereits registriert? Login

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *