Bestandsschutz (Art. 14 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Bestandsschutz (Art. 14 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der passive Bestandsschutz
  • Der aktive Bestandsschutz
  • Fallbeispiel: Die größere Tankstelle
  • Falllösung: Die größere Tankstelle

Quiz zum Vortrag

  1. Aktiven Bestandsschutz.
  2. Passiven Bestandsschutz.
  3. Rechtswidrigen Bestandsschutz.
  4. Informellen Bestandsschutz.
  1. Aus Art. 14 I GG.
  2. Aus Art. 4 I GG.
  3. Aus Art. 13 I GG.
  4. Aus Art. 12 I GG.
  1. Wenn der Bau im Einklang mit materiellen Recht steht und mit Baugenehmigung errichtet wurde.
  2. Wenn der Bau ohne Baugenehmigung aber im Einklang mit materiellen Recht errichtet wurde.
  3. Wenn der Bau mit Baugenehmigung errichtet wurde und gegen Normen verstößt, die im Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft wurden.
  4. Wenn der Bau mit Baugenehmigung errichtet wurde und gegen Normen verstößt, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft wurden.
  1. Nachdem die §§ 30 ff. BauGB geprüft wurden.
  2. Bevor die §§ 30 ff. BauGB geprüft wurden.
  3. Im Ermessen.
  4. Die Grundsätze des Bestandsschutzes stellen eine eigene ungeschriebene Anspruchsgrundlage dar und werden deshalb außerhalb einer festen Prüfungsfolge geprüft.

Dozent des Vortrages Bestandsschutz (Art. 14 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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