Die Zulässigkeit des Antrags nach § 80 V VwGO von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Zulässigkeit des Antrags nach § 80 V VwGO“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Vorläufiger Rechtsschutz bei Gericht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 80 V VwGO
  • Zulässigkeitsprüfung des § 80 V VwGO
  • Fallbeispiel: Geschmackssache
  • Falllösung: Geschmackssache

Quiz zum Vortrag

  1. Erstmalige Herstellung und erneute Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
  2. Die Wiederherstellung der Aufschiebenden Wirkung und die Beseitigung der sofortigen Vollziehbarkeit.
  3. Berufung und Revision.
  4. Die sofortige Anordnung der aufschiebenden Wirkung und die nachträgliche Anordnung der Aufschiebenden Wirkung.
  1. Subordinationstheorie
  2. Modifizierte Subjekttheorie
  3. Interessentheorie
  4. Koordinationstheorie
  1. Wenn sie einen Träger öffentlicher Gewalt berechtigt und verpflichtet.
  2. Wenn sie einen privatrechtlichen Träger berechtigt und verpflichtet.
  3. Wenn sie dem Straf- oder Zivilrecht entspringt.
  4. Wenn sie eine Zuweisung zum Verwaltungsrechtsweg enthält.
  1. In § 80 V S. 1 Var. 1 VwGO
  2. In § 80 IV S. 1 Var. 2 VwGO
  3. In § 80 V S. 1 Var. 2 VwGO
  4. In § 83 V S. 1 Var. 1 VwGO
  1. Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache.
  2. Erforderlichkeit einer vorherigen oder Zeitgleichen Erhebung des Hauptsacherechtsbehelfs.
  3. Wenigstens Zeitgleiche Einreichung einer Beschwerde.
  4. Keine Unbegründetheit der Hauptsache.

Dozent des Vortrages Die Zulässigkeit des Antrags nach § 80 V VwGO

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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