Der Vortrag „Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 I Nr. 3 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Eigentumsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Warum wurde der Wohnungseinbruchsdiebstahl vom Regelbeispiel zur Qualifikation erhoben?
Fallen gemischt genutzte Räumlichkeiten unter den engen Wohnungsbegriff?
Welcher Wohnungsbegriff ist im Rahmen des § 244 I Nr. 3 StGB vorzugswürdig?
Worin unterscheiden sich - in Einklang mit den Gründen für die Normerweiterung (strafrechtlicher Schutz der Privatssphäre) - § 244 IV StGB und § 244 I Nr. 3 StGB?
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