Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vorläufiger Rechtsschutz § 123 VwGO
  • Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
  • Der statthafte Antrag
  • Die Antragsbefugnis
  • Die Beteiligten- und Prozessfähigkeit
  • Das zuständige Gericht
  • Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis
  • Die Begründetheit des Antrags im vorläufigen Rechtsschutz
  • Fallbeispiel: Vorläufige Baugenehmigung
  • Falllösung: Vorläufige Baugenehmigung

Quiz zum Vortrag

  1. Den Antragsteller durch vorläufige Regelung oder Sicherung vor unzumutbaren Nachteilen zu schützen.
  2. Die Abwendung von Gefahren oder unzumutbaren Nachteilen.
  3. Die Verhinderung einer Baugenehmigung.
  4. Ein Baustopp.
  1. Wenn kein Fall des §§ 80 V, 80a VwGO vorläge.
  2. Wenn im Hauptverfahren eine Anfechtungsklage (§ 42 I Var. 1 VwGO) statthaft wäre.
  3. Wenn ein Vorverfahren erforderlich ist.
  4. Wenn im Hauptverfahren eine Verpflichtungsklage (§ 42 I Var. 2 VwGO) statthaft wäre.
  1. Wenn kein Widerspruch statthaft ist.
  2. Bei Verpflichtungsklagen und allgemeinen Leistungsklagen.
  3. Bei Anfechtungsklagen.
  4. Wenn ein Widerspruch statthaft wäre.
  1. Belastender Verwaltungsakt.
  2. Keine Erledigung des Verwaltungsaktes.
  3. Ein Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung.
  4. Verwaltungsakt mit Doppelwirkung

Dozent des Vortrages Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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