Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und Fehlerfolgen bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und Fehlerfolgen bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Handlungsformen der Verwaltung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen
  • Rechtsfolgen
  • Fallbeispiel: Fuchs du hast das Huhn gestohlen

Quiz zum Vortrag

  1. Als erstes werden die Nichtigkeitsgründe aus § 59 II VwVfG geprüft.
  2. Als zweites werden die Nichtigkeitsfolgen aus § 59 I VwVfG geprüft.
  3. Als erstes werden die Nichtigkeitsgründe aus § 59 I VwVfG geprüft.
  4. Als zweites werden die Nichtigkeitsgründe aus § 59 II VwVfG geprüft.
  1. Der Vertrag ist entweder rechtmäßig oder rechtswidrig.
  2. Der Vertrag ist in jedem Fall wirksam.
  3. Der Vertrag ist rechtswidrig und unwirksam.
  4. Der Vertrag ist rechtmäßig und wirksam.
  1. Ja, allerdings ist der Vertrag nur wirksam, wenn der Dritte zustimmt.
  2. Nein, da hierüber zwischen den Vertragspartner keine Dispositionsbefugnis besteht.
  3. Ja, da in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag alles geregelt werden kann.
  4. Nein, da der Dritte hierfür immer Teil der Vertragsverhandlungen sein muss.

Dozent des Vortrages Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und Fehlerfolgen bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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