Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit und Heilbarkeit von Verwaltungsakten von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit und Heilbarkeit von Verwaltungsakten“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Handlungsformen der Verwaltung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Rechtswidrigkeit
  • Die Nichtigkeit
  • Die Heilbarkeit von Verwaltungsakten
  • Fallbeispiel: Das falsche Kennzeichen

Quiz zum Vortrag

  1. Der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes folgt seine Aufhebbarkeit.
  2. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist nichtig.
  3. Die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes hat keine Folge.
  4. Rechtswidrige Verwaltungsakte können nicht vollstreckt werden.
  1. Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes wird lediglich festgestellt.
  2. Der nichtige Verwaltungsakt wird aufgehoben.
  3. Die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes wird gesondert beschieden.
  4. Ein nichtiger Verwaltungsakt muss entwertet werden, sofern es er in irgendeiner Form schriftlich entäußert wurde.
  1. Zur Feststellung der Nichtigkeit werden zuerst die absoluten Nichtigkeitsgründe des §44 II VwVfG geprüft, und wenn diese nicht einschlägig sind, die relativen Nichtigkeitsgründe des §44 I VwVfG.
  2. Um die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes festzustellen, muss zuerst §44 I VwVfG und seine relativen Nictigkeitsgründe geprüft werden. Wenn keine dieser einschlägig ist, werden die absoluten Nichtigkeitsgründe aus §44 II VwVfG geprüft.
  3. Um die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes festzustellen werden die formelle und die materielle rechtmäßßigkeit des Verwaltungsaktes geprüft.
  4. Zur Feststellung der Nichtigkeit werden sowohl die absoluten Nichtigkeitsgründe des §44 II VwVfG geprüft, als auch die relativen Nichtigkeitsgründe des §44 I VwVfG.

Dozent des Vortrages Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit und Heilbarkeit von Verwaltungsakten

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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