Erlass, Wirksamkeit, Bekanntgabe und Bestandskraft sowie Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Verwaltungsakten (§§ 37 ff. VwVfG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Erlass, Wirksamkeit, Bekanntgabe und Bestandskraft sowie Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Verwaltungsakten (§§ 37 ff. VwVfG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Handlungsformen der Verwaltung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Erlass und Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes
  • Folgen der Wirksamkeit
  • Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsaktes
  • Fallbeispiel: Die Schankerlaubnis

Quiz zum Vortrag

  1. Ein Verwaltungsakt ist erlassen, wenn er den Machtbereich der Behörde verlassen hat.
  2. Ein Verwaltungsakt ist erlassen, wenn er an den Adressaten zugestellt wurde.
  3. Ein Verwaltungsakt ist erlassen wenn er den Adressaten zugegangen ist.
  4. Ein Verwaltungsakt ist mit der behördlichen Entscheidung erlassen.
  1. Die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bleibt so lange bestehen, bis dieser zurückgenommen, widerrufen, aufgehoben oder auf andere Weise erledigt ist.
  2. Ein Verwaltungsakt bleibt so lange wirksam, wie er die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllt.
  3. Die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bleibt so lange bestehen, bis es eine entgegenstehende gerichtliche Entscheidung gibt.
  4. Ein Verwaltungsakt der einmal wirksam erlassen wurde bleibt immer wirksam.
  1. Ein Verwaltungsakt ist bestandskräftig, wenn die Rechtsbehelfsfristen abgelaufen sind.
  2. Ein Verwaltungsakt ist bestandskräftig, wenn er erlassen wurde.
  3. Ein Verwaltungsakt ist bestandskräftig, wenn seine Wirksamkeit erfüllt ist.
  4. Ein Verwaltungsakt erwächst mit Ablauf einer Woche ab Zustellung an die Adressaten in Bestandskraft.

Dozent des Vortrages Erlass, Wirksamkeit, Bekanntgabe und Bestandskraft sowie Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Verwaltungsakten (§§ 37 ff. VwVfG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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