Möglichkeiten eines Versuchs innerhalb der Deliktsgruppen, Prüfungsaufbau von Dr. jur. Dennis Federico Otte

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Möglichkeiten eines Versuchs innerhalb der Deliktsgruppen, Prüfungsaufbau“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Der Versuch“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Möglichkeit des Versuchs bei unterschiedlichen Deliktsgruppen und Prüfungsaufbau
  • Versuch der Erfolgsqualifikation
  • Versuchtes Grunddelikt und versuchte schwere Folge
  • Versuch eines Regelbeispiels
  • Tatentschluss
  • Unmittelbares Ansetzen
  • Fallbeispiel: Missglücktes Wagenmanöver
  • Falllösung: Missglücktes Wagenmanöver

Quiz zum Vortrag

  1. Bei Fahrlässigkeitsdelikten.
  2. Bei Unternehmensdelikten.
  3. Bei Vorsatzdelikten.
  4. Bei Delikten mit überschießender Innentendenz.
  5. Bei Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen.
  1. Mit der Prüfung der Nichtvollendung und der Strafbarkeit des Versuches.
  2. Man Beginnt Mit der Prüfung der Rechtswidrigkeit.
  3. Der Aufbau einer Versuchsprüfung entspricht grundsätzlich dem normalen Prüfungsaufbau.
  4. Man Beginnt mit der Prüfung des subjektiven Tatbestandes (Tatentschluss).
  1. Das Grunddelikt bleibt im Versuch stecken, jedoch tritt durch die Versuchshandlung der qualifizierende Erfolg ein.
  2. Das Grunddelikt ist verwirklicht, wobei der Täter mindestens mit Eventualvorsatz hinsichtlich eines qualifizierenden Erfolges handelte.
  3. Das Grunddelikt bleibt im Versuch stecken und der Erfolg tritt nicht ein.

Dozent des Vortrages Möglichkeiten eines Versuchs innerhalb der Deliktsgruppen, Prüfungsaufbau

Dr. jur. Dennis Federico Otte

Dr. jur. Dennis Federico Otte

RA Dr. Dennis Federico Otte hat sein Studium der Rechtswissenschaft in Mailand, Konstanz, Berlin und Bologna absolviert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Hoffmann-Holland für Strafrecht und Kriminologie der FU Berlin unterrichtete er, neben seiner Promotion im Strafprozessrecht, regelmäßig Studenten und bereitete diese gezielt auf das Staatsexamen vor. Seit 2018 ist RA Dr. Otte als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin tätig.

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