Versuch der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB) von RA Stefan Koslowski

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Versuch der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Aussagedelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
  • Fallbeispiel: Der Irrtum über die zuständige Stelle
  • Abschlussfall: Die Spritztour
  • Falllösung: Die Spritztour

Quiz zum Vortrag

  1. Bei § 159 StGB handelt es sich um eine spezielle Regelung für die Beteiligung bei Aussagedelikten.
  2. Bei § 159 StGB handelt es sich um eine spezielle täterschaftliche Regelung.
  3. Bei § 159 StGB handelt es sich um eine Qualifikation.
  4. Bei § 159 StGB handelt es sich um ein Regelbeispiel.
  1. § 159 StGB schließt die Lücke, die dadurch entsteht, dass § 30 StGB nur für Verbrechen gilt
  2. § 159 StGB schließt die Lücke, die dadurch entsteht, dass § 31 StGB nur für Verbrechen gilt
  3. § 159 StGB schließt die Lücke, die dadurch entsteht, dass § 12 StGB sich nur auf Verbrechen bezieht.
  4. § 159 StGB schließt die Lücke, die dadurch entsteht, dass§ 30 StGB nur für Vergehen gilt
  1. Sie ist dann erfolgreich, wenn ein Zeuge vorsätzlich und rechtswidrig falsch aussagt.
  2. Sie ist dann erfolgreich, wenn ein Zeuge falsch aussagt.
  3. Sie ist dann erfolgreich, wenn ein Zeuge vorsätzlich falsch aussagt.
  4. Sie ist dann erfolgreich, wenn ein Zeuge rechtswidrig falsch aussagt.
  1. Die Rechtsprechung nimmt eine teleologische Reduktion des § 159 StGB an, da sonst Teilnehmer strenger behandelt würden als Täter.
  2. Die Rechtsprechung wendet auch in diesen Fällen § 159 StGB an, da vom Gesetzgeber eine Strafbarkeit auch in diesen Fällen offenbar gewollt war.
  3. Die Rechtsprechung bestraft nach § 159 StGB, mildert jedoch die Strafe nach § 49 StGB.
  4. Die Rechtsprechung wendet § 159 StGB an, entwickelte aber einen übergesetzlichen Entschuldigungsgrund für den Anstifter.
  1. Die h.M. wendet auch in diesen Fällen § 159 StGB an, da vom Gesetzgeber eine Strafbarkeit auch in diesen Fällen offenbar gewollt sei.
  2. Die h.M nimmt eine teleologische Reduktion des § 159 StGB an, da sonst Teilnehmer strenger behandelt würden als Täter.
  3. Die h.M. wendet § 159 StGB grundsätzlich nicht an.
  4. Die h.M. wendet § 159 StGB an, mildert aber die Strafe nach § 49 StGB.

Dozent des Vortrages Versuch der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0