Verjährung: Berechnung und Hemmung von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Verjährung: Berechnung und Hemmung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Berechnungsbeispiele 2
  • 2. Fortsetzung Hemmung der Verjährung
  • 2.2 Durch Vertragsverhandlungen § 203
  • 2.1 Durch Klageerhebung 204 ff.
  • 3. Unterbrechung der Verjährung § 212

Quiz zum Vortrag

  1. Am 31.12.2021
  2. Am 31.12.2022
  3. Am 15.04.2021
  4. Am 15.04.2022
  5. Am 16.04.2021
  1. Einwurf-Einschreiben
  2. Einschreiben mit Rückschein
  3. normaler Standardversand
  4. normales Einschreiben
  1. Klageeinreichung. Es gibt Vorschriften, die den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit (Klageeinreichung) vorverlagern.
  2. Grundsätzlich erst ab Klagezustellung an den Klagegegner (Rechtshängigkeit).
  3. Ab dem Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils.
  4. Ab Eröffnung der Hauptverhandlung.
  5. Klagezustellung. Es gibt Vorschriften, die den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit (Klagezustellung) vorverlagern.
  1. die Eröffnung der Hauptverhandlung.
  2. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen.
  3. eine Mahnung mit Fristsetzung.
  4. ein Schuldanerkenntnis.
  5. ein Einschreiben.
  1. Grundsätzlich ja, es sei denn dies ist durch Gesetz ausgeschlossen
  2. Nein
  3. Ja, grundsätzlich immer
  4. Grundsätzlich nein, es sei denn, es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf
  1. Bei der Hemmung ist der Fristlauf ausgesetzt, bei der Unterbrechung beginnt die Frist neu zu laufen.
  2. Es gibt keinen Unterschied.
  3. Bei der Hemmung beginnt die Frist neu, bei der Unterbrechung nicht.
  4. Keine der genannten Antworten ist korrekt.

Dozent des Vortrages Verjährung: Berechnung und Hemmung

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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