Das verfassungsgerichtliche Verfahren von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das verfassungsgerichtliche Verfahren“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Verfassungsprozessrecht: Allgemeine Grundlagen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gegenüberstellung Zulässigkeit und Begründetheit
  • Prüfungsraster
  • Fallbeispiel: Rauchen verursacht Krebs
  • Falllösung: Rauchen verursacht Krebs

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn nach den Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gefragt wird.
  2. Wenn eine materielle Rechtsfrage im Raum steht.
  3. Wenn fraglich ist, wie das Gericht entscheiden wird.
  4. Wenn nach den Prozessvoraussetzungen gefagt wird.
  1. kann von dem Bearbeiter als allgemeine oder vorgezogene Sachentscheidungsvoraussetzung behandelt werden.
  2. wird als allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzung behandelt.
  3. wird als Vor-Voraussetzung für eine Sachentscheidung behandelt.
  4. wird im Rahmen der Begründetheit eines Antrags geprüft.
  1. sind die möglichen Verfahrensarten, mit denen sich das BVerfG beschäftigt, abschließend aufgezählt.
  2. sind die Verfahrensarten ihrer Wichtigkeit nach aufgezählt. Infolge dessen muss das BVerfG sich mit einem Organstreit (Art. 93 I Nr. 1) vorrangig einer Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2) beschäftigen.
  3. sind die möglichen Verfahrensarten, mit denen sich das BVerfG beschäftigt, beispielhaft aufgezählt.
  4. sind die Verfahrensarten ihrer Häufigkeit nach aufgezählt.
  1. Die Fähigkeit, im Prozess Anträge stellen zu können.
  2. Die prozessuale Handlungsfähigkeit.
  3. Die Fähigkeit, als Rechtsträger am Verfahren beteiligt zu sein.
  4. Die Möglichkeit, Adressat der Verfahrensmöglichkeit zu sein.
  5. Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis und die damit einhergehende Möglichkeit der Rechtsverletzung.
  1. Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis und die damit einhergehende Möglichkeit der Rechtsverletzung.
  2. Die Möglichkeit, Adressat der Verfahrensmöglichkeit zu sein.
  3. Die Fähigkeit, als Rechtsträger am Verfahren beteiligt zu sein.
  4. Die prozessuale Handlungsfähigkeit.
  5. Die Fähigkeit, im Prozess Anträge stellen zu können.
  1. die Fähigkeit, als Rechtsträger am Verfahren beteiligt zu sein.
  2. die Fähigkeit, im Prozess Anträge stellen zu können.
  3. die Möglichkeit, Adressat der Verfahrensmöglichkeit zu sein.
  4. ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis und die damit einhergehende Möglichkeit der Rechtsverletzung.

Dozent des Vortrages Das verfassungsgerichtliche Verfahren

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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