Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Besondere verfassungsgerichtliche Verfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
  • Beschwerdegegenstand und -befugnis
  • Beschwerdegegenstand und -befugnis
  • Rechtsschutzbedürfnis
  • Abschlussfallbeispiel: Reiten im Walde
  • Abschlussfalllösung: Reiten im Walde

Quiz zum Vortrag

  1. Träger von Grundrechten oder in § 90 I BVerfGG aufgeführten grundrechtsgleichen Rechten.
  2. alle natürlichen Personen.
  3. volljährige natürliche Personen.
  4. Träger der deutschen Staatsbürgerschaft.
  1. Jeder Akt der öffentlichen Gewalt.
  2. Jede zivilrechtliche Streitigkeit.
  3. Jedes gerichtliche Urteil.
  4. Jeder Akt der europäischen Gewalt.
  1. Prozessfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch Vertreter vor- bzw. entgegenzunehmen.
  2. Voraussetzung für die Prozessfähigkeit im Fall der Verfassungsbeschwerde ist auch die Grundrechtsmündigkeit.
  3. Prozessfähigkeit ist gleichzusetzen mit Rechtsfähigkeit und bezeichnet die Fähigkeit, Subjekt eines gerichtlichen Verfahrens sein zu können.
  4. Voraussetzung ist für die Prozessfähigkeit, dass der Beschwerdeführer zumindest das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Dozent des Vortrages Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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