Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Die Ermittlungsmaßnahmen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO)
  • Voraussetzungen der Unterbringung zur Beobachtung
  • Dauer der Maßnahme, § 81 V StPO
  • Fallbeispiel: Schuldunsicherheit
  • Fallbeispiel: Schuldunsicherheit

Quiz zum Vortrag

  1. Erforderlich ist die Anhörung eines Sachverständigen, § 81 Abs. 1 StPO.
  2. Es sind keine Anhörungen erforderlich.
  3. Der Verteidiger muss angehört werden, § 140 Abs. 1 Nr. 6 StPO.
  4. Die Staatsanwaltschaft muss angehört werden, § 33 Abs. 2 StPO.
  5. Eine Anhörung des Beschuldigten ist nach § 33 Abs. 3 StPO nicht erforderlich.
  1. Der Zweifel an der Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit muss aus dem Inhalt der Anordnung hervorgehen.
  2. Die Angabe der Dauer ist nicht erforderlich, da diese ggf. verlängert werden kann.
  3. Das Krankenhaus muss bestimmt sein.
  4. Die Dauer muss angegeben sein.
  1. Zulässig ist die Anordnungen bei Zweifeln an der Schuldfähigkeit.
  2. Ein Feststellungsgrund ist nicht erforderlich.
  3. Der Zweifel an der Verhandlungsunfähigkeit ist ein zulässiger Anordnungsgrund.
  4. Zulässig ist die Anordnung, wenn Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehen.
  1. Die Untersuchung kann mit der Entziehung der Freiheit einhergehen.
  2. Zulässig ist die Unterbringung in einer stationären Einrichtung.
  3. Es erfolgt eine Untersuchung des geistigen Zustandes.
  4. § 81 StPO umfasst eine Untersuchung des Körpers.

Dozent des Vortrages Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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