Überblick über Rechtverordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Realakte von RA Kai Renken

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Überblick über Rechtverordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Realakte“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Handlungsformen der Verwaltung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsverordnungen
  • Prüfungsschema von Rechtsverordnungen
  • Öffentlich-rechtliche Satzungen
  • Verwaltungsvorschriften
  • Realakte
  • Entscheidungsfindung beim Realakt
  • Fallbeispiel: Die Straßenlaterne

Quiz zum Vortrag

  1. Regelungen, die nur interne Angelegenheiten betreffen und keine Außenwirkung entfalten.
  2. Vorschriften, die nur zwei Rechtssubjekte betreffen und deren Verhältnis zueinander regeln.
  3. Normen, welche in die subjektiven Rechte des Bürgers eingreifen.
  4. Vorschriften, die die Rechtsstellung eines Rechtssubjekts im Verwaltungsverfahren regeln.
  1. Rechtsverordnungen werden von Exekutivorganen erlassen, die in Art. 80 GG genannt sind bzw. nach diesen Vorgaben dazu ermächtigt wurden.
  2. Rechtsverordnungen werden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erlassen, die dem Staat zugehörig sind.
  3. Rechtsverordnungen werden von juristischen Personen des Privatrechts erlassen.
  4. Rechtsverordnungen können vor allem im Bereich des öffentlichen Rechts tätigen natürlichen Personen vorgegeben werden.
  1. Rechtsverordnungen sollen die Legislative entlasten.
  2. Durch Rechtsverordnungen können regionale Angelegenheiten besser geregelt werden.
  3. Rechtsverordnungen haben ein einfacheres Verfahren und somit wird eine schnelle Reaktion auf verschiedene Ereignisse ermöglicht.
  4. Rechtsverordnungen sollen die Angelegenheiten innerhalb der Exekutive erleichern.
  1. Intrasubjektive Verwaltungsvorschriften bedürfen weder einer Ermächtigungsgrundlage noch irgendwelcher Formvorschriften.
  2. Intrasubjektive Verwaltungsvorschriften stellen eine höhere Anforderung an Formvorschriften.
  3. Intrasubjektive Verwaltungsvorschriften normieren subjektive Rechte des Antragstellers.
  4. Intrasubjektive Verwaltungsvorschriften normieren subjektive Rechte des Antragstellers in den einzelnen Verfahren.

Dozent des Vortrages Überblick über Rechtverordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Realakte

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0