Die Teilbaugenehmigung (§ 74 LBauO Bln) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Teilbaugenehmigung (§ 74 LBauO Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Teilbaugenehmigung
  • Das Prüfungsschema der Teilbaugenehmigung
  • Rechtliche Qualität der Teilbaugenehmigung
  • Abgrenzung zu anderen Bescheiden
  • Prüfungsschema: Formelle Rechtmäßigkeit der Teilbaugenehmigung
  • Die materielle Rechtmäßigkeit der Teilbaugenehmigung
  • Fallbeispiel: Die Teilbaugenehmigung
  • Falllösung: Die Teilbaugenehmigung

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, muss eine Baugenehmigung erteilt werden, nicht jedoch eine Teilbaugenehmigung, da der Behörde hier ein Ermessen zusteht.
  2. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, muss eine Teilaugenehmigung erteilt werden, nicht jedoch eine Baugenehmigung, da der Behörde hier ein Ermessen zusteht.
  3. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, muss eine Baugenehmigung oder Teilaugenehmigung erteilt werden.
  4. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, muss eine Baugenehmigung oder Teilaugenehmigung nicht erteilt werden, da der Behörde ein ermessen zusteht.
  1. Bindungswirkung.
  2. Feststellende Wirkung, für den genehmigten Teil.
  3. Dingliche Wirkung.
  4. Eventuelle Drittwirkung.
  1. Die Teilbaugenehmigung entscheidet abschließend über alle Genehmigungsvoraussetzungen eines Teils des Vorhabens.
  2. Der Bauvorbescheid entscheidet über einen Teil der Genehmigungsvoraussetzungen des gesamten Vorhabens.
  3. Die Teilbaugenehmigung entscheidet über einen Teil der Genehmigungsvoraussetzungen des gesamten Vorhabens
  4. Der Bauvorbescheid entscheidet abschließend über alle Genehmigungsvoraussetzungen eines Teils des Vorhabens.

Dozent des Vortrages Die Teilbaugenehmigung (§ 74 LBauO Bln)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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