Tatentschluss (§ 22 StGB) von Dr. jur. Dennis Federico Otte

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Tatentschluss (§ 22 StGB)“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Der Versuch“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Tatentschluss
  • Untauglicher Versuch
  • Wahndelikt
  • Abergläubischer Versuch
  • Sonderprobleme im subjektiven Tatbestand
  • Fallbeispiel: Erzwungene Entschuldigung
  • Falllösung: Erzwungene Entschuldigung

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn der Täter fälschlicherweise davon ausgeht, sein Verhalten sei geeignet einen entsprechenden tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen
  2. Wenn der Täter fälschlicherweise davon ausgeht, sein nicht strafbares Verhalten sei strafbar.
  3. Wenn der Täter davon ausgeht, dass zu seinen Gunsten ein in tatsächlicher Hinsicht nicht existierender Rechtfertigungsgrund greift
  4. Wenn der Täter richtigerweise erkannt hat, dass er mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den tatbestandlichen Erfolg nicht mehr herbeiführen kann
  1. Wenn der Täter fälschlicherweise davon ausgeht, dass die von ihm durchgeführte Handlung strafbar sei, obgleich sie es gar nicht ist
  2. Wenn die Handlung des Täters entgegen seinen Vorstellungen den tatbestandlichen Erfolg nicht herbeiführen kann
  3. Wenn der Täter einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört
  4. Wenn der Täter eine Straftat im "Wahn" begeht (bspw. einem Blutrausch)
  1. Wenn das "Ob" der Tatbegehung für den Täter feststeht
  2. Wenn der Täter alles erforderliche zur Vollendung der Tat getan hat
  3. Wenn der Täter die Tatbegehung von objektiven Umständen abhängig macht, auf die er keinen Einfluss hat.
  4. Wenn der Täter sich die Vollendung der Tat vorstellt

Dozent des Vortrages Tatentschluss (§ 22 StGB)

Dr. jur. Dennis Federico Otte

Dr. jur. Dennis Federico Otte

RA Dr. Dennis Federico Otte hat sein Studium der Rechtswissenschaft in Mailand, Konstanz, Berlin und Bologna absolviert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Hoffmann-Holland für Strafrecht und Kriminologie der FU Berlin unterrichtete er, neben seiner Promotion im Strafprozessrecht, regelmäßig Studenten und bereitete diese gezielt auf das Staatsexamen vor. Seit 2018 ist RA Dr. Otte als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin tätig.

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