Streitgenossenschaft (§ 64 VwGO) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Streitgenossenschaft (§ 64 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Systematik der Klagehäufung
  • Subjektive Klagehäufung – Streitgenossenschaft
  • Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft
  • Arten einer Streitgenossenschaft
  • Prüfung Streitgenossenschaft
  • Zusammen ist man weniger allein – Fallbeispiel
  • Zusammen ist man weniger allein – Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Streitgenossen sind Hauptbeteiligte im Prozess.
  2. Die Streitgenossen bleiben hinsichtlich ihrer Prozesse selbständig.
  3. Die Streitgenossen sind Teilnehmer eines fremden Rechtsstreits.
  4. Streitgenossen steht gegen die gerichtliche Entscheidung generell kein Rechtsbehelf zur Verfügung.
  1. Das Nichtvorliegen der Voraussetzungen führt zur Trennung der Verfahren.
  2. Das Nichtvorliegen führt zum abweisenden Prozessurteil.
  3. Das Nichtvorliegen führt zum abweisenden Sachurteil.
  4. Das Nichtvorliegen der Voraussetzungen der Streitgenossenschaft zieht keine Rechtsfolgen nach sich.
  1. Es empfiehlt sich die Prüfung in einem extra Prüfungspunkt nach den Sachentscheidungsvoraussetzungen und vor der Begründetheitsprüfung.
  2. Es empfiehlt sich die Prüfung in einem extra Prüfungspunkt nach der Begründetheitsprüfung.
  3. Es empfiehlt sich die Prüfung unter dem Prüfungspunkt "Statthaftigkeit der Klage" innerhalb der Sachentscheidungsvoraussetzungen.
  4. Es empfiehlt sich die Prüfung unter dem Prüfungspunkt "Beteiligtenfähigkeit" innerhalb der Sachentscheidungsvoraussetzungen.
  1. Die einfache Streitgenossenschaft.
  2. Die notwendige Streitgenossenschaft.
  3. Die eventuelle Streitgenossenschaft.
  4. Die alternative Streitgenossenschaft.

Dozent des Vortrages Streitgenossenschaft (§ 64 VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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