Diebstahl (§ 242 StGB) von RA Stefan Koslowski

Über den Vortrag

Der Vortrag „Diebstahl (§ 242 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 2: Straftaten gegen das Vermögen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Diebstahl
  • Das Diebstahlsobjekt
  • Die Wegnahme
  • Der subjektive Unrechtstatbestand
  • Fallbeispiel: Der zahlungsunwillige Freund
  • Fallbeispiel: Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Dass der Täter sich die Sache selbst oder den in der Sache verkörperten Sachwert der eigenen Herrschaftsgewalt einverleiben muss.
  2. Dass der Täter sich die Sache selbst der eigenen Herrschaftsgewalt einverleiben muss.
  3. Der übliche Verkehrswert im Falle einer Veräußerung.
  4. Der Wiederbeschaffungswert der entwendeten Sache.
  1. Ja, denn er verletzt das Auswahlrecht des Schuldners (§ 243 II BGB).
  2. Nein, denn der Gläubiger kann bei Fälligkeit einen Gegenstand mittlerer Art und Güte aus der Gattung auswählen.
  3. Nein, denn es kommt lediglich darauf an, dass der Gläubiger einen fälligen Anspruch hat.
  4. Ja, weil eine eigenmächtige Befriedigung grundsätzlich rechtswidrig ist.
  1. Ein Schlafender kann Gewahrsam an einer Sache haben, wenn er zuvor mit Gewahrsamswillen das tatsächliche Herrschaftverhältnis über die Sache inne hatte.
  2. Ein Schlafender kann nie Gewahrsamswillen ausüben.
  3. Ein Schlafender kann Gewahrsam an einer Sache haben, aber nur, wenn die Sache gegen fremden Zugriff besonders gesichert ist.
  4. Ein Schlafender kann Gewahrsam an den Sachen haben, die sich in seiner Körperlichkeitsspähre befinden (Gewahrsamsenklave).

Dozent des Vortrages Diebstahl (§ 242 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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