Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen das Leben“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Schwangerschaftsabbruch
  • Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs
  • Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
  • Strafzumessung beim Schwangerschaftsabbruch
  • Fallbeispiel: Karriere statt Vaterschaft
  • Lösung Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. § 218 I 1 StGB
  2. § 218a I StGB
  3. § 218a II StGB
  4. § 218a III StGB
  5. § 218 II StGB
  1. Ein Tatbestandsausschluss
  2. Ein Rechtfertigungsgrund
  3. Ein Strafaufhebungsgrund
  4. Eine fakultative Strafmilderung
  1. Eine Strafschärfung
  2. Eine Strafaufhebung
  3. Einen Rechtfertigungsgrund
  4. Eine Strafmilderung
  1. Mit Abschluss der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter
  2. Mit Einnistung des Spermiums in der Eizelle
  3. Bei erstmaliger Kenntnis der Schwangerschaft
  4. Nach dem ersten Tag des schwangerschaftsbegründenden Geschlechtsverkehrs
  1. Mit dem Beginn der Eröffnungswehen
  2. Mit der vollendeten Geburt
  3. Mit der vollendeten Entwicklung des Kindes im Bauch
  4. Mit Erreichen des prognostizierten Entbindungstermins
  1. Die §§ 218 ff. StGB sind anzuwenden
  2. Die §§ 211 ff. StGB sind anzuwenden
  3. Die §§ 218 ff. und §§ 211 StGB sind beide anwendbar
  4. Weder §§ 218 ff. noch §§ 211 ff. StGB sind anwendbar (Insoweit existiert eine Strafbarkeitslücke)
  1. Der Nachweis eines psychologischen Attests
  2. Das Verlangen des Abbruchs durch die Schwangere
  3. Der Nachweis einer Beratung
  4. der Abbruch durch einen Arzt
  5. Der Abbruch Innerhalb der 12-Wochen-Frist
  1. Die rechtfertigende Einwilligung
  2. Eine Medizinische Indikation
  3. Eine kriminologische Indikation
  4. Der fehlende Kinderwunsch
  1. Die Einhaltung der 12 Wochen-Frist
  2. Ein Eingriff durch einen Arzt
  3. Ein Eingriff aufgrund des Verlangens der Schwangeren
  4. Eine Unzumutbare nicht anders abwendbare Gefahr für das Leben der Schwangeren oder schwerwiegende Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes
  1. Der Eingriff durch einen Arzt
  2. Nachweis einer Straftat nach §§ 176-179 StGB
  3. Der Eingriff aufgrund des Verlangens der Schwangeren
  4. Die Einhaltung der 12 Wochen-Frist
  5. Der Verdacht einer Straftat nach §§ 176- 179 StGB und dringende Gefahr des Beruhens der Schwangerschaft hierauf

Dozent des Vortrages Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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