Rücktritt der Beteiligten (§ 24 II StGB) von Dr. jur. Dennis Federico Otte

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rücktritt der Beteiligten (§ 24 II StGB)“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Der Rücktritt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten (§ 24 II StGB)
  • Fälle, in denen § 24 II StGB nicht anwendbar ist
  • Rücktrittshandlungen des § 24 II S. 1 und des § 24 II S. 2 Var. 1. StGB
  • Rücktrittshandlungen des § 24 II S. 2 Var. 2. StGB
  • Fallbeispiel: Schlechte Wache
  • Falllösung: Schlechte Wache

Quiz zum Vortrag

  1. Erfasst ist der ein Anstifter
  2. Erfasst ist der Gehilfe
  3. Erfasst wird der Mittäter
  4. Erfasst ist der mittelbare Täter
  1. Der Rücktritt nach § 24 II StGB greift nicht, wenn die Tat das Versuchsstadium nicht erreicht hat und im Vorbereitungsstadium stecken bleibt
  2. Der Rücktritt nach § 24 II StGB greift nicht, wenn der Beteiligte seine Tatbeiträge im Vorbereitungsstadium vollkommen neutralisiert hat
  3. Der Rücktritt nach § 24 II StGB greift nicht, wenn der Versuch unbeendet ist
  4. Der Rücktritt nach § 24 II greift in der Regel nicht, wenn ein Fall der mittelbaren Täterschaft vorliegt
  1. Grundsätzlich nein. Der Beteiligte muss den Erfolg stets verhindern
  2. Nein, denn die bloße Aufgabe der Handlung durch den Beteiligten genügt niemals um nach § 24 II StGB zurückzutreten
  3. ja. Beim unbeendeten Versuch des Haupttäters genügt die Aufgabe der Tat durch den Beteiligten
  4. Die bloße Aufgabe der Handlung genügt, wenn damit zugleich der Erfolg verhindert wird

Dozent des Vortrages Rücktritt der Beteiligten (§ 24 II StGB)

Dr. jur. Dennis Federico Otte

Dr. jur. Dennis Federico Otte

RA Dr. Dennis Federico Otte hat sein Studium der Rechtswissenschaft in Mailand, Konstanz, Berlin und Bologna absolviert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Hoffmann-Holland für Strafrecht und Kriminologie der FU Berlin unterrichtete er, neben seiner Promotion im Strafprozessrecht, regelmäßig Studenten und bereitete diese gezielt auf das Staatsexamen vor. Seit 2018 ist RA Dr. Otte als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin tätig.

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