Prüfungsumfang und Wirkungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Prüfungsumfang und Wirkungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Verfassungsprozessrecht: Allgemeine Grundlagen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Prüfungsschema und Wirkungen der Entscheidungen
  • Art und Inhalt der Entscheidung
  • Bindungswirkung und Gesetzeskraft
  • Fallbeispiel: Umfang und Wirkung
  • Falllösung Umfang und Wirkung

Quiz zum Vortrag

  1. Im Zusammenhang mit dem BVerfG, wird immer wieder betont, dass das BVerfG keine Superrevisionsinstanz ist.
  2. Im Zusammenhang mit dem BVerfG, wird immer wieder betont, dass das BVerfG eine Superrevisionsinstanz ist.
  3. Das BVerfG ist nicht dazu berufen im Wege der Verfassungsbeschwerde alle fehlerhaften Revisionsentscheidungen aufzuheben.
  4. Das BVerfG ist dazu berufen im Wege der Verfassungsbeschwerde alle fehlerhaften Revisionsentscheidungen aufzuheben.
  1. wurde ihm aus materiellen Gründen nicht stattgegeben.
  2. wurde ihm stattgegeben, die Prozessierung der Rechtsfrage einem anderen Gericht jedoch übertragen.
  3. wurde ihm aus formellen Gründen nicht stattgegeben.
  4. war der Antrag begründet, es mangelte dem Antragsteller jedoch am Rechtsschutzbedürfnis.
  1. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nur über Fragen des Verfassungsrechts.
  2. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Fragen bezüglich Fehlentscheidungen anderer Gerichte (quasi als Kontrolle der Judikative).
  3. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Rechtsfragen mit besonders hoher moralischer Relevanz.
  4. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet bei Rechtsfragen, für die es bisher keine rechtliche Refgelung gibt.
  1. Die Entscheidungen sind rechtsverbindlich für andere Verfassungsorgane - die Kontrolle dieser ist Aufgabe des BVerfG.
  2. Die Entscheidungen sind nicht für andere Verfassungsorgane rechtsverbindlich - dies gebietet schon das Prinzip der Gewaltenteilung.
  3. Die Entscheidungen sind rechtsverbindlich für andere Verfassungsorgane, soweit das BVerfG dies in seiner Entscheidung anordnet.
  4. Die Entscheidungen sind nur rechtsverbindlich für andere Verfassungsorgane, solange diese nicht von ihren eigenen Regelungsbefugnissen gebrauch machen.

Dozent des Vortrages Prüfungsumfang und Wirkungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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