Der Vortrag „Pfandkehr (§ 289 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Sonstige Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welches Merkmal gehört nicht zum objektiven Tatbestand?
Welches Rechtsgut wird geschützt?
Was unterscheidet eine eigene von einer fremden Sache?
Welche Rechtspositionen werden geschützt?
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