Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Die Vorsorgemappe“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Sinn und Zweck
  • Verbindlichkeit
  • Regelungen und formale Kriterien
  • Individuell Verfassen
  • Widerruf

Dozent des Vortrages Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Patientenverfügung -Was kann oder sollte ich in einer Patientenverfügung alles regeln? -Welche formalen Kriterien muss ich ...

... (z.B. Bewusstlosigkeit, Koma) weitgehend zu regeln, unter welchen Umständen Sie Behandlungsmaßnahmen wünschen bzw. welche Sie wünschen oder welche nicht, insbesondere ob und unter welchen Bedingungen Sie lebenserhaltende Maßnahmen ...

... und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten. ...

... schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. (2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger ...

... Schriftliche Errichtung einer volljährigen einwilligungsfähigen Person. In der aktuellen Situation, ist vom Betreuer oder Bevollmächtigten zu überprüfen, ob die Patientenverfügung noch dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Dieser ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. ...

... nach § 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswünsche oder des mutmaßlichen Willens nach § 1901a Absatz 2 soll nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, sofern dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist. ...

... Bestehen zwischen Betreuer oder Bevollmächtigen und Arzt unterschiedliche Ansichten, muss das Betreuungsgericht angerufen werden. Entsprechendes gilt, wenn weder ein Bevollmächtigter noch ein Betreuer bestellt ist und der Arzt Maßnahmen treffen will, die ...

... zusätzlichen (Vorsorge-)Vollmacht abgesichert werden. Nur so kann der Patientenverfügung zum Ausdruck gekommene Wille von der Vertrauensperson gegenüber den behandelnden Ärzten und der Familie durchgesetzt ...

... und welche lebenserhaltenden bzw. -verlängernden Maßnahmen Sie ausdrücklich wünschen. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe verboten. Hierzu gehört die aktive Tötung einer Person, Tötung auf Verlangen, aber auch die unterlassene Hilfeleistung, ...

... In eine Patientenverfügung sollten Sie Folgendes genau beantworten: In welchen Situationen soll meine Patientenverfügung gelten? Im unmittelbaren Sterbeprozess? ...

... Lebensverlängerung? Schmerz- und Symptombehandlung mit dem möglichen Risiko einer Lebenszeitverkürzung? Künstliche Ernährung? Künstliche Flüssigkeitszufuhr? Wiederbelebungsmaßnahmen? Künstliche Beatmung? Blutwäsche oder -transfusion? ...

... Im Gegensatz zu einem Testament muss eine Patientenverfügung nicht vom Verfasser handschriftlich verfasst sein, es genügt ein mit dem Computer oder Schreibmaschine oder von einer anderen Person aufgesetztes Schriftstück, ...

... Erst durch die Einwilligung bleibt der nach den Grundsätzen der medizinischen Heilkunst korrekt durchgeführte ärztliche Eingriff, der sonst eine Körperverletzung darstellt (§ 223 StGB), straffrei (§ 228 StGB). Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite ...

... krank und nicht mehr in der Lage bin, ein für mich erträgliches umweltbezogenes Leben zu führen, möchte ich würdevoll sterben“. Vermeiden Sie unbedingt Formulierungen wie „Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht“ ...

... Anwalt zu besprechen und dann eine entsprechende individuelle Verfügung zu erstellen. Lassen Sie sich dabei sowohl von Ihrem Arzt als auch gegebenenfalls Ihrem Anwalt bestätigen, dass Sie den ...

... Besteht bereits eine Vollmacht im Bereich der Gesundheitsvorsorge, kann und darf der Bevollmächtigte schon aufgrund dieser Vollmacht handeln. Wenn zusätzlich in der Patientenverfügung festgelegt ist, was ...

... empfiehlt es sich, einen Kontrollbevollmächtigten zu bestimmen, der, da er eine wirksame Vollmacht hat, in solchen Fällen die Vollmacht bzw. Patientenverfügung widerrufen ...

... § 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswünsche oder des mutmaßlichen Willens nach § 1901a Absatz 2 soll nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, sofern dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist. ...