Begriff und Arten der öffentlichen Sachen von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Begriff und Arten der öffentlichen Sachen“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsverfahren und Recht der öffentlichen Sachen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einstieg ins Thema
  • Begriff der öffentlichen Sachen
  • Arten der öffentlichen Sachen
  • Sondernutzung im Gemeindegebrauch
  • Öffentliche Sachen im Anstaltsgebrauch
  • Öffentliche Sachen im Verwaltungsbereich
  • Fallbeispiel: Die Drehaufnahmen

Quiz zum Vortrag

  1. Die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich, wenn die Nutzung nicht dem ursprünglichen Zweck dient.
  2. Die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis ist immer erforderlich, wenn eine im Vergleich zur gewöhnlichen Nutzung übermäßig große Gruppe die öffentlichen Sachen nutzt.
  3. Die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich, wenn die Nutzung über den ursprünglichen Zweck der Sache deutlich hinaus geht.
  4. Die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich, wenn der Erlaubnisempfänger nicht zu dem Personenkreis gehört, dem die Nutzung typischerweise zusteht.
  1. Öffentliche Sachen im Sondergebrauch dürfen nur unter gesteigerten Voraussetzungen und nach eingeholter Zustimmung genutzt werden.
  2. Öffentliche Sachen im Sondergebrauch dürfen nur von verwaltungsinternen Personen genutzt werden.
  3. Öffentliche Sachen im Sondergebrauch dürfen nur nach eingeholter sondernutzungserlaubnis genutzt werden.
  4. Öffentliche Sachen im Sondergebrauch dürfen nur nach entrichtung einer Schutzgebühr genutzt werden.
  1. Gemeinwohlfunktion, Widmung und Indienststellung
  2. Gemeinwohlfunktion, Öffentlichkeitsfunktion und Indizienststellung
  3. Nutzbarkeit, Widmung und Indizienststellung
  4. Gemeinwohlfunktion, Widmung und behördliche Aufsicht

Dozent des Vortrages Begriff und Arten der öffentlichen Sachen

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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