Der Vortrag „Begriff und Arten der öffentlichen Sachen“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsverfahren und Recht der öffentlichen Sachen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann ist die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich?
Wann dürfen öffentliche Sachen im Sondergebrauch genutzt werden?
Welche drei Merkmale müsse Öffentliche Sachen aufweisen?
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