Objektive Klagehäufung (§ 44 VwGO) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Objektive Klagehäufung (§ 44 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Klagehäufung
  • Objektive Klagehäufung
  • Voraussetzungen der objektiven Klagehäufung
  • Erscheinungsformen der objektiven Klagehäufung
  • Wirkungen der objektiven Klagehäufung
  • Prüfung objektive Klagehäufung
  • Grün, ja grün sind alle meine Kleider – Fallbeispiel
  • Grün, ja grün sind alle meine Kleider – Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Das Nichtvorliegen der Voraussetzungen führt zur Trennung der Verfahren.
  2. Das Nichtvorliegen führt zum abweisenden Prozessurteil.
  3. Das Nichtvorliegen führt zum abweisenden Sachurteil.
  4. Das Nichtvorliegen der Voraussetzungen der Klagehäufung zieht keine Rechtsfolgen nach sich.
  1. Es empfiehlt sich die Prüfung in einem extra Prüfungspunkt nach den Sachentscheidungsvoraussetzungen und vor der Begründetheitsprüfung.
  2. Es empfiehlt sich die Prüfung in einem extra Prüfungspunkt nach der Begründetheitsprüfung.
  3. Es empfiehlt sich die Prüfung unter dem Prüfungspunkt "Statthaftigkeit der Klage" innerhalb der Sachentscheidungsvoraussetzungen.
  4. Es empfiehlt sich die Prüfung unter dem Prüfungspunkt "Zuständiges Gericht" innerhalb der Sachentscheidungsvoraussetzungen.
  1. Das Klagebegehren richtet sich gegen denselben Beklagten.
  2. Für die Klagebegehren ist dasselbe Gericht sachlich und örtlich zuständig.
  3. Für die Klagebegehren muss dieselbe Klageart statthaft sein.
  4. Auf der Beklagtenseite treten mehrere Personen als Streitgenossen auf.
  1. Die kumulative Klagehäufung.
  2. Die eventuelle Klagehäufung.
  3. Die Stufenklage.
  4. Die alternative Klagehäufung.

Dozent des Vortrages Objektive Klagehäufung (§ 44 VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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