Die Nutzungsuntersagung (§ 80 LBauO Bln) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Nutzungsuntersagung (§ 80 LBauO Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Nutzungsuntersagung
  • Prüfungsschema der Nutzungsuntersagung
  • Die materielle Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung
  • Fallbeispiel: Die improvisierte Gaststätte
  • Falllösung: Die improvisierte Gaststätte

Quiz zum Vortrag

  1. Sie ist ein Verwaltungsakt.
  2. Sie ist ein Realakt.
  3. Sie ist eine Maßnahme sui generis.
  4. Sie ist eine Satzung.
  1. Wenn formelle Illegalität besteht.
  2. Wenn formell und materielle Illegalität besteht.
  3. Wenn materielle Illegalität besteht.
  4. Nie.
  1. Es ist ein schwächerer Eingriff als die Abrissverfügung.
  2. Die Verfügung lässt sich rückgängig machen.
  3. Eine Lösung ist auf Ermessensebene möglich.
  4. Die formelle Illegalität ist nicht für ausreichend erklärt, vgl. § 79 I 2 BauO Bln.

Dozent des Vortrages Die Nutzungsuntersagung (§ 80 LBauO Bln)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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