Der Nachbarschutz im Baurecht von RA Kai Renken

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Nachbarschutz im Baurecht“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Konstellationen im Baurecht
  • Drittschützende Normen
  • Festsetzung über Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Drittschutz nach § 31 I BauGB
  • Drittschützende Normen im Bauordnungsrecht
  • Fallbeispiel: Kochlehrgang
  • Falllösung: Kochlehrgang

Quiz zum Vortrag

  1. Generell-typisierender Drittschutz und einzelfallbezogener Drittschutz.
  2. Drittschützende Normen, die unabhängig von einer tatsächlichen persönlichen Betroffenheit schützen und drittschützende Normen, die im Falle einer tatsächlichen unzumutbaren persönlichen Betroffenheit des Nachbarn berührt sind.
  3. Es gibt vier verschiedene Arten des Drittschutzes, nicht nur zwei.
  4. Es gibt nur eine Art des Drittschutzes: den generell-typisierenden Drittschutz.
  1. In Fällen, in denen anerkannt ist, dass von „öffentlichen Belangen“ i.S.d. § 35 I, II BauGB auch das Rücksichtnahmegebot umfasst wird.
  2. In Fällen, in denen Bauvorhaben unter privilegierte Vorhaben des § 35 BauGB fallen, ergibt sich aus § 35 III S. 1 Nr. 3 BauGB ein drittschützender Erhaltungsanspruch (partiell-mittelbarer Drittschutz).
  3. § 35 BauGB gewährt unter keinen Voraussetzungen Drittschutz.
  4. In Fällen, in denen es sich um privatrechtliche Belange handelt.
  1. Voraussetzung ist, dass der Nachbar von dem Bauvorhaben in qualifizierter Weise nachteilig betroffen ist.
  2. Voraussetzung ist, dass der Nachbar von dem Bauvorhaben in individualisierter Weise nachteilig betroffen ist.
  3. § 15 I S. 2 BauNVO hat keine drittschützende Wirkung.
  4. § 15 I S. 2 bauNVO entfaltet für jeden Nachbarn drittschützende Wirkung, unabhängig davon ob er von dem Bauvorhaben persönlich betroffen ist oder nicht.
  1. Ja, bezüglich der Abstandsflächen, §§ 6, 6a BauO Bln.
  2. Ja, bezüglich des Brandschutzes, §§ 14, 30 BauO Bln.
  3. Nein, das Bauordnungsrecht von Berlin enthält keine nachbarschützenden Normen.
  4. Ja, bezüglich des Immissionsschutzes.

Dozent des Vortrages Der Nachbarschutz im Baurecht

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0