Die Kunstfreiheit (Art. 5 III S. 1 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Kunstfreiheit (Art. 5 III S. 1 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Freiheitsgrundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Definition Kunst
  • Schranken
  • Fallbeispiel: Kunstfreiheit

Quiz zum Vortrag

  1. staatliche Kunst- und Musikhochschulen
  2. natürlichen und juristischen Personen, die das Kunstwerk der Öffentlichkeit zugänglich machen
  3. Künstler
  4. private Kunst- und Musikhochschulen
  1. Werkbereich
  2. Wirkbereich
  3. Werbung für die Kunst
  4. Wertbereich
  1. materieller Kunstbegriff
  2. formaler Kunstbegriff
  3. offene Kunstbegriff
  4. enge Kunstbegriff
  5. informeller Kunstbegriff
  1. Verfassungsimmanente Schranken
  2. Die Schranken des Art. 5 II GG
  3. Die Schrankentrias des Art. 2 I GG
  4. Eine Beschränkung durch allgemeine Gesetze ist aufgrund eines ungeschriebenen qualifizierten Gesetzesvorbehaltes möglich.

Dozent des Vortrages Die Kunstfreiheit (Art. 5 III S. 1 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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