Die Begründetheit der Konkreten Normenkontrolle (Art. 100 GG, §§ 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Begründetheit der Konkreten Normenkontrolle (Art. 100 GG, §§ 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Besondere verfassungsgerichtliche Verfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Begründetheit der konkreten Normenkontrolle
  • Prüfungsschema
  • Fallbeispiel: Todesstrafe
  • Fallbeispiel: Todesstrafe
  • Falllösung: Todesstrafe

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn die vorgelegte Norm gegen Verfassungsrecht verstößt.
  2. Wenn die vorgelegte Norm gegen bestehendes Rechts verstößt.
  3. Wenn die vorgelegte Norm mit höherrangigem Recht unvereinbar ist.
  4. Wenn die vorgelegte Norm gegen solche Aspekte verstößt, die den vorlegenden Richter zur Vorlage bewogen haben. Die Prüfung ist also nicht umfassend, sondern durch die Vorlage beschränkt.
  1. Nein: Sobald ein Richter eine Norm für rechtswidrig hält, muss er diese zur Prüfung vorlegen.
  2. Ja: Infolge der richterlichen Unabhängigkeit kann ein Richter nicht zur Vorlage gezwungen werden.
  3. Der Richter hat in den Fällen ein Wahlrecht, in denen sich der Rechtsstreit nicht an der entsprechenden Norm entscheidet.
  4. Der Richter hat dann ein Wahlrecht, wenn die Norm seiner richterlichen Erfahrung nach selten zur Anwendung kommt.
  1. Prüfungsmaßstab ist allein der Art. 79 GG.
  2. Prüfungsmaßstab ist nur Art. 1 GG (Menschenwürde).
  3. Prüfungsmaßstab ist das gesamte Grundgesetz.
  4. Prüfungsmaßstab sind die Staatsprinzipien aus Art. 20 I GG.

Dozent des Vortrages Die Begründetheit der Konkreten Normenkontrolle (Art. 100 GG, §§ 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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