Die Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Freiheitsgrundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Persönlicher und sachlicher Schutzbereich
  • Schranken
  • Fallbeispiel: Koalitionsfreiheit

Quiz zum Vortrag

  1. Jedermannsrecht
  2. Deutschengrundrecht
  3. Auffanggrundrecht
  4. Gleichheitsrecht
  1. Es ist umstritten, ob die Schranke des Art. 9 II GG auch für die Koalitionsfreiheit gilt.
  2. Die Schranke des Art. 9 II GG gilt auch für die Koalitionsfreiheit.
  3. Die Schranke des Art. 9 II GG gilt nicht für die Koalitionsfreiheit.
  4. Die Schranke des Art. 9 II GG gilt nur in Fällen, in denen auch die Vereinigungsfreiheit betroffen ist, für die Koalitionsfreiheit.
  1. Koalitionsbildung und -bestand
  2. Koalitionsaustritt
  3. Abschluss von Tarifverträgen
  4. Nur die Koalitionsbildung zu politischen zwecken

Dozent des Vortrages Die Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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