Klage gegen Aufhebungsbescheid der Ausgangsbehörde von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Klage gegen Aufhebungsbescheid der Ausgangsbehörde“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“.


Quiz zum Vortrag

  1. Ein Ausgangsbescheid gewährt dem Antragsteller beispielsweise eine Baugenehmigung.
  2. Ein Aufhebungsbescheid hebt den Ausgangsbescheid wieder auf.
  3. Der Ausgangsbescheid gewährt dem Antragsteller etwas. Der Aufhebungsbescheid hebt dies wieder auf.
  4. Der Aufhebungsbescheid gewährt eine Leistung. Der Ausgangsbescheid hebt die gewährte Leistung wieder auf.
  1. Stellt der Ausgangsbescheid einen Verwaltungsakt dar, so stellt nach der actus-contrarius-Theorie auch der Aufhebungsbescheid einen Verwaltungsakt dar.
  2. Nach der actus-contrarius-Theorie muss die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, diesen auch wieder aufheben.
  3. Nach der actus-contrarius-Theorie geht mit dem Erlass eines Verwaltungsaks auch immer die Erklärung der Behörde einher, diesen, sollten sich die Gründe für den Erlass des Verwaltungsakte ändern, auch wieder aufheben zu können.
  4. Stellt der Aufhebungsbescheid einen Verwaltungsakt dar, so stellt nach der actus-contrarius-Theorie auch der Ausgangsbescheid einen Verwaltungsakt dar.
  1. Statthaft ist die Anfechtungsklage.
  2. Die Klage richtet sich auf die Beseitigung des Aufhebungsbescheides. Hat sie Erfolg, so lebt die zuerst erlassene Baugenehmigung (Ausgangsbescheid) wieder auf.
  3. Statthaft ist die Leistungsklage.
  4. Die Klage ist gerichtet auf den erneuten Erlass einer Baugnehmigung. Dies ist insofern sinnvoll, als dass davon auszugehen ist, dass die vorhergehende Baugenehmigung rechtsfehlerhaft war und deshalb aufgehoben werden musst - auch bei Anfechtung des Aufhebungsbescheides lebt die Baugenehmigung deshalb nicht wieder auf.

Dozent des Vortrages Klage gegen Aufhebungsbescheid der Ausgangsbehörde

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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