Kinderhandel (§ 236 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Kinderhandel (§ 236 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Freiheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Kinderhandel
  • Der Verkäufertatbestand
  • Der Käufertatbestand
  • Der Vermittlertatbestand
  • Die Qualifikationen
  • Die Fälle der fakultativen Strafmilderung
  • Fallbeispiel: Der neue Barkeeper
  • Falllösung: Der neue Barkeeper

Quiz zum Vortrag

  1. Um eine Qualifikation
  2. Um eine Erfolgsqualifikation
  3. Um einen Fahrlässigkeitstatbestand
  4. Um eine Privilegierung
  1. Um eine fakultative Strafmilderung
  2. Um eine fakultative Strafschärfung
  3. Um eine Erfolgsqualifikation
  4. Um eine Qualifikation
  1. Der Verkäufertatbestand
  2. Der Vermittlertatbestand
  3. Der Käufertatbestand
  4. Der Hehlertatbestand
  5. Der Übernahmetatbestand
  1. Der Verkäufertatbestand ist in § 236 I S. 3 StGB geregelt
  2. Der Vermittlertatbestand ist in § 236 I S. 2 StGB geregelt
  3. Der Verkäufertatbestand ist in § 236 I S. 1 StGB geregelt
  4. Der Käufertatbestand ist in § 236 I S. 2 StGB geregelt
  5. Der Vermittlertatbestand ist in § 236 II S. 1 StGB geregelt
  1. Pfleglinge bis zu 21 Jahren
  2. Heranwachsende bis zu 21 Jahren
  3. Kinder bis zu 18 Jahren
  4. Mündel bis zu 18 Jahren
  5. Pfleglinge bis zu 18 Jahren
  1. Geschwister
  2. Pflegeeltern
  3. Adoptiveltern
  4. „Scheinväter“, denen nach § 1592 BGB das Kind lediglich rechtlich zugeordnet wird
  5. Vormünder
  1. Jedermann
  2. Die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern
  3. Nur Familienmitglieder
  4. Nur die leiblichen Eltern
  1. Personen bis 18 Jahre
  2. Personen bis 16 Jahre
  3. Personen bis 21 Jahre
  4. Personen bis 25 Jahre
  1. Auf die Tat und das Alter
  2. Auf das Alter und das Geschlecht des Kindes
  3. Nur auf die "unbefugte" Vermittlung und die Gegenleistung
  4. Auf die Tat und die Vollendung der Adoption

Dozent des Vortrages Kinderhandel (§ 236 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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