Jagd- und Fischwilderei (§ 293 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Jagd- und Fischwilderei (§ 293 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Sonstige Vermögensdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Jagd- und Fischwilderei
  • Abgrenzung zum Diebstahl
  • Tathandlungen der Jagdwilderei
  • Fallbeispiel: Waidmannsheil
  • Falllösung: Waidmannsheil

Quiz zum Vortrag

  1. das Aneignungsrecht des Jagdberechtigten
  2. der Erhalt des durch Hege gewachsenen Wildbestandes (str.)
  3. das Eigentum am Wild
  4. Die Ehre des Jägers
  1. nach § 3 II BJagdG den Ländern
  2. nach § 3 II BJagdG niemandem
  3. nach § 3 II BJagdG dem Eigentümer des benachbarten Grundstücks
  4. jedermann
  1. Im Gegensatz zum Diebstahl geht es bei der JAgdwilderei um das Aneignungsrecht und nicht um das Eigentum. Jagdwilderei an fremden Jagdgut ist daher nicht möglich.
  2. Jagdwilderei ist ein Spezialdelikt, dass nur die Wegnahme von Wild und Jagdgut, nicht aber anderen beweglichen Sachen bestraft.
  3. Jagdwilderei und Diebstahl sind nicht abgrenzbar.
  4. Jagdwilderei bezieht sich auf lebende Sachen, also Tiere, während der Diebstahl das Eigenentum an unbelebten Sachen schützt.
  1. Das eigentlich als Vorbereitungshandlung zu qualifizierende Nachstellen ist Teil des vollendeten Deliktes.
  2. Nur die gewerbsmäßige Handlung, also die Handlung des Unternehmers, ist strafbar.
  3. Die Versuchsstrafbarkeit liegt erst bei Beendigung vor, also wenn die strafbare Handlung vollständig "unternommen" wurde.
  4. Nachstellen, Fangen, Erlegen und Zueignen müssen kumulativ vorliegen, damit die Tat vollendet sein kann.

Dozent des Vortrages Jagd- und Fischwilderei (§ 293 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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