Die Grundrechtsschranken von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Grundrechtsschranken“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeine Grundrechtslehre“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Grundrechtsschranken
  • Die Systematik der Grundrechtsschranken
  • Wesentliche Schranken-Schranken
  • Schema zur Grundrechtsprüfung
  • Fallbeispiel: Schulsport und Islam

Quiz zum Vortrag

  1. einfach
  2. qualifiziert
  3. unmittelbar
  4. speziell
  1. Die Schranken der nicht beschränkten Grundrechte ergeben sich aus der Verfassung selbst.
  2. Grundrechte werden durch ein Gesetz eingeschränkt.
  3. Die Schranke enthält neben der Einschränkungen der Grundrechte durch ein Gesetz weitere Voraussetzungen für die Einschränkbarkeit.
  4. Ungeschriebene Schranken sind solche, die durch ständige Rechtsprechung ohne gesetzliche Verankerung existieren.
  1. Sie ist eine verankerte Schranke für die Einschränkung von Grundrechten gemäß Art. 19 I GG (durch oder aufgrund eines Gesetzes) bezeichnet, der zufolge der Wesensgehalt von Grundrechten nicht angetastet werden darf.
  2. Alle staatlichen Aktionen müssen ein Minimum an Messbarkeit und Voraussehbarkeit aufweisen. Es muss dem Einzelnen anhand des Gesetzestextes voraussehbar sein, was rechtens ist.
  3. Sie ist eine verankerte Schranke für die Einschränkung von Grundrechten gemäß Art. 19 I GG (durch oder aufgrund eines Gesetzes) bezeichnet, dass die Staatsstrukturprinzipien das Wesen aller Grundrechte darstellen.
  4. Sie bedeutet, dass alle Grundrechtsschranken im wesentlichen bereits im Grundgesetz verankert sein müssen.

Dozent des Vortrages Die Grundrechtsschranken

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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