Prinzipien des Sachenrechts von RA Mario Kraatz

Über den Vortrag

Der Vortrag „Prinzipien des Sachenrechts“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Prinzipien des Sachenrechts
  • Der Typenzwang
  • Der Publizitätsgrundsatz
  • Der Bestimmtheitsgrundsatz
  • Der Spezialitätsgrundsatz
  • Fallbeispiel: Unklare Verhältnisse
  • Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Possessionsprinzip
  2. Typenzwang
  3. Spezialitätsprinzip
  4. Publizitätsgrundsatz
  1. Die Vertragsfreiheit.
  2. Die Handlungsfreiheit.
  3. Die Geschäftsfähigkeit.
  4. Die Haftung
  1. Das Bestehen konkreter dinglicher Rechte muss erkennbar sein.
  2. Das Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind streng voneinander zu trennen.
  3. Die Parteien können keine neuen dinglichen Rechte schaffen.
  4. Die Vereinbarung der Parteien muss inhaltlich bestimmt getroffen werden.
  1. Vermutungswirkung
  2. Haftungswirkung
  3. Haben nur deklaratorische Wirkung.
  4. Erklärungsgehalt
  1. § 1006 BGB
  2. § 929 BGB
  3. § 891 BGB
  4. § 873 BGB
  1. Dingliche Rechte können nur an einzelnen Sachen begründet werden.
  2. Die Vereinbarung der Parteien muss inhaltlich bestimmt getroffen werden.
  3. Das Bestehen konkreter dinglicher Rechte muss erkennbar sein.
  4. Beschränkung auf die im Gesetz geregelten dinglichen Rechte in ihrer dort vorgesehenen Ausgestaltung.

Dozent des Vortrages Prinzipien des Sachenrechts

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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Kapitel dieses Vortrages