Die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 I GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 I GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Freiheitsgrundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Persönlicher Schutzbereich
  • Sachlicher Schutzbereich
  • Eingriff
  • Schranke
  • Fallbeispiel: Sportunterricht

Quiz zum Vortrag

  1. alle natürlichen Personen
  2. Sonstige juristische Personen in Bezug auf religiöse oder weltanschauliche Inanspruchnahme
  3. alle juristischen Personen
  4. alle deutschen Staatsbürger
  1. Die Freiheit des Glaubens
  2. Die Freiheit der Missionierung.
  3. Die Freiheit der Religionsausübung
  4. Die Freiheit des Bekenntnisses
  1. Das Grundrecht des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG enthält keine geschriebene Schranken.
  2. Das Grundrecht des Art. 4 Abs.1 und 2 GG enthält einen einfachen Gesetzesvorbehalt.
  3. Das Grundrecht des Art. 4 Abs.1 und 2 GG enthält einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt.
  4. Das Grundrecht des Art. 4 Abs.1 und 2 GG kann nicht durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden.

Dozent des Vortrages Die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 I GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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