Die Entscheidungsformen des Gerichts - Gerichtsbescheid und Beschluss von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Entscheidungsformen des Gerichts - Gerichtsbescheid und Beschluss“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Gerichtsbescheid
  • Anwendung und Voraussetzung des Gerichtsbescheids
  • Form und Wirkung des Gerichtsbescheids
  • Rechtsbehelfe gegen Gerichtsbescheid
  • Der Beschluss
  • Arten von Beschlüssen
  • Form von Beschlüssen
  • Rechtsbehelfe gegen Beschlüsse
  • Fehlverhalten – Fallbeispiel
  • Fehlverhalten – Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Ein Rechtsbehelf dagegen ist nicht möglich.
  2. Revision
  3. Beschwerde
  4. Antrag auf mündliche Verhandlung
  1. Beschwerde
  2. Ein Rechtsbehelf dagegen ist nicht möglich.
  3. Berufung
  4. Antrag auf mündliche Verhandlung
  1. Berufung
  2. Revision
  3. Antrag auf mündliche Verhandlung
  4. Ein Rechtsbehelf dagegen ist nicht möglich.
  1. Damit ein Gericht durch Gerichtsbescheid entscheiden kann, darf die Sache u.a. keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen.
  2. Damit ein Gericht durch Gerichtsbescheid entscheiden kann, muss u.a. der Sacherverhalt, über welchen gestritten wird, geklärt sein.
  3. Damit ein Gericht durch Gerichtsbescheid entscheiden kann, muss u.a. ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes anhängig sein.
  4. Damit ein Gericht durch Gerichtsbescheid entscheiden kann, müssen die Beteiligten vorher zwingend in einer mündlichen Verhandlung gehört werden.

Dozent des Vortrages Die Entscheidungsformen des Gerichts - Gerichtsbescheid und Beschluss

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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