Die Genehmigungsverfahren (§ 64 LBauO Bln) von RA Kai Renken

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Genehmigungsverfahren (§ 64 LBauO Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Genehmigungsverfahren
  • Die Genehmigungsfähigkeit
  • Das Reguläre Baugenehmigungsverfahren
  • Das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
  • Vergleich vereinfachtes und reguläres Baugenehmigungsverfahren
  • Fallbeispiel: Die kleine Lagerhalle
  • Falllösung: Die kleine Lagerhalle

Quiz zum Vortrag

  1. Erst Bauplanungsrecht, dann Bauordnungsrecht und abschließend weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften.
  2. Erst Bauordnungsrecht, dann Bauplanungsrecht und abschließend weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften.
  3. Erst Bauplanungsrecht, dann weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften und abschließend Bauordnungsrecht.
  4. Erst Bauordnungsrecht, dann weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften und abschließend Bauplanungsrecht.
  1. Danach ob ein Sonderbau vorliegt oder nicht.
  2. Danach ob eine private Person oder ein Unternehmen Bauherr ist.
  3. Danach ob eine Person des Privatrechts oder eine Person des öffentlichen Rechts Bauherr ist.
  4. Danach ob ein Bebauungsplan existiert oder nicht.
  1. Sie kann eine Baueinstellungsverfügung erlassen.
  2. Sie kann eine Bauabrissverfügung erlassen.
  3. Sie kann Maßnahmen nach § 58 BauO Bln vornehmen.
  4. Sie kann die Baugenehmigung verweigern.
  1. Im vereinfachten Verfahren werden nur die bauordnungsrechtlichen Vorschriften geprüft, die in § 63 BauO Bln genannt sind, während im regulären Verfahren alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften geprüft werden.
  2. Im vereinfachten Verfahren werden keine bauordnungsrechtlichen Vorschriften geprüft, während im regulären Verfahren alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften geprüft werden.
  3. Im vereinfachten Verfahren werden nur die bauplanungsrechtlichen Vorschriften geprüft, die in § 63 BauO Bln genannt sind, während im regulären Verfahren alle bauplanungsrechtlichen Vorschriften geprüft werden.
  4. Im vereinfachten Verfahren werden keine weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften neben dem Baurecht geprüft, während im regulären Verfahren auch weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften neben dem Baurecht geprüft werden.

Dozent des Vortrages Die Genehmigungsverfahren (§ 64 LBauO Bln)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0