Der Vortrag „Die polizei- und ordnungsbehördliche Aufgabe der Gefahrenabwehr (§ 17 ASOG Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Aufgaben der Polizei- und Ordnungsbehörden“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welcher der unten genannten Begriffe ist unter der Kategorie der Gefahrenarten einzuordnen ?
Wann liegt eine Anscheinsgefahr vor ?
Wann besteht ein Gefahrverdacht ?
Wann ist die Rede von einem Verursacherverdacht ?
Was ist die eigentliche Aufgabe der Polizei-und Ordnungsbehörden ?
Was versteht man unter der Vollzugshilfe ?
Welche Variante der Gefahrabwehr ist die Vorbereitung künftiger Gefahrenabwehr ?
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