Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt (§ 161 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt (§ 161 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Aussagedelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fahrlässiger Falscheid und fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt nach § 161 StGB
  • Fahrlässigkeitsstrafbarkeit
  • Abschlussfall: Die Jagd
  • Falllösung: Die Jagd

Quiz zum Vortrag

  1. §§ 154, 155, 156 StGB
  2. §§ 153, 154, 155 StGB
  3. §§ 153, 155, 156 StGB
  4. §§ 155, 156 StGB
  1. Auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale
  2. Auf alle subjektiven Tatbestandsmerkmale
  3. Auf alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale
  4. Auf alle Merkmale des Tatbestandes, der Rechtswidrigkeit und der Schuld
  1. Wenn der Täter über die Zuständigkeit der Stelle irrt
  2. Wenn der Täter die Reichweite seiner Wahrheitspflicht verkennt
  3. Wenn der Täter die Unwahrheit seiner Angaben verkennt
  4. Wenn der Täter über seine Eigenschaft als Zeuge irrt
  5. Wenn der Täter die Wahrheit seiner Angaben verkennt
  1. Die Pflicht zur Konzentration in der Vernehmungssituation
  2. Die Pflicht zur Vorbereitung auf die Vernehmung
  3. Die Pflicht zur Konzentration in der Vernehmungssituation und zur Vorbereitung auf die Vernehmung
  4. Die Pflicht zur Anfertigung eines Gedächtnisprotokolls vor der Vernehmung
  1. Sie trifft eine Pflicht zur Vorbereitung auf die Vernehmung
  2. Sie nur die Pflicht zur Konzentration während der Vernehmung
  3. Sie müssen sich nicht auf die Verhandlung vorbereiten, sollten es aber
  4. Sie trifft die Pflicht zur Anfertigung eines schriftlichen Gedächtnisprotokolls vor ihrer Vernehmung
  1. Sie trifft eine Pflicht zur Vorbereitung auf die Vernehmung. Das ergibt sich aus § 378 I 2 ZPO
  2. Sie trifft eine Pflicht zur Vorbereitung auf die Vernehmung. Das ergibt sich aus § 242 BGB
  3. Sie trifft keine Pflicht zur Vorbereitung auf die Vernehmung sondern nur die Pflicht zur Konzentration während der Vernehmung
  4. Sie trifft die Pflicht zur Anfertigung eines umfassenden schriftlichen Gedächtnisprotokolls vor der Vernehmung
  1. Ja, eine Vorbereitungspflicht besteht
  2. Es besteht keinerlei Vorbereitungspflicht
  3. Es besteht die Pflicht zur Anfertigung eines schriftlichen Gedächtnisprotokolls vor Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  4. Sie trifft keine Pflicht zur Vorbereitung sondern nur die Pflicht zur Konzentration während der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Dozent des Vortrages Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt (§ 161 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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